Wer sich nicht wehrt darf sich auch nicht beschweren!
In Punkto Prozeßkostenhilfe und daraus abgeleitete Pflichten habe ich in meinem Fall jetzt sogar den Weg vor das Landesarbeitsgericht in Köln gesucht:
Hier ein wenig Bürgerrechtskunde!
Die Reformen um die HARTZ IV Regelungen, also im Klartest gesprochen die Erneuerungen um die Belange des Sozialen, sollten ja dem Grunde nach – so wurde es über die Medien propagiert – nicht nur einen Einfluss auf die Betroffenen haben, sondern auch durch eingeforderte Kreativität in den Verwaltungen dazu führen das ein Abbau an Bürokratie damit einher geht.
Zwei wesentlich Punkte sind nach 5 Jahren Reformen zu erkennen,
Punkt 1
Kreativität bei der Schaffung neuer Arbeitsplätze ist in Verwaltungskreisen scheinbar nur dann gegeben wenn es um die eigenen Belange geht – ansonsten kann man das Zerstückeln von Leistungsunabhängigen Beschäftigungsverhältnissen in mehr und mehr Aufstocker und Hinzuverdiensttätigkeiten eigentlich nur noch als legale Fälschung der Arbeitslosenstatistiken betrachten, und darf dies dann auch nur als fehlinterpretierte Handlung anprangern!
Punkt 2
Der mündige Bürger wird mehr und mehr in ein Überwachungssystem gezogen dem er sich als Einzelner kaum zu entziehen mag. Beabsichtigt er dies, wird er als potentielle Gefahrenquelle für die Gesellschaft ausgemacht und in der Folge genötigt – dafür ist dieser Fall wieder mal ein perfektes Beisspiel.
Ich will mich auch gar nicht weiter über die Systeme auslassen, allerdings darf ich auf zwei mich entlastende Punkte hinweisen.
Im SGB II findet sich unter anderem ein Paragraph der den öffentlichen Einrichtungen den Austausch (wie man so schön sagt) von Leistungsrelevanten, Kundenspezifischen Daten erlaubt.
Warum passiert das dann nicht? Kann es mit dem Umstand zusammen hängen das dann Verwaltungsabläufe wegfallen die eventuell zu weniger Bürokratie und frei werdenden Arbeitsplätzen führen könnten, diesmal nicht auf Seiten des gemeinen Volkes, sondern in den Bereichen
eines aufgeblasenen Verwaltungsapparates???
Und zu Punkt 2 meiner Einwände, es mag ja etwas Bauernschlau klingen, aber wenn ich folgenden Satz in Ihrem Schreiben vom 22.03.2010 lese wie den:
„Sie erhalten letztmalig Gelegenheit Ihre derzeitige Einkommens und Vermögenssituation dazustellen“, ist dann nicht mit der Erklärung meinerseits nach wie vor im ALG II Bezug zu stehen dieser Umstand erfüllt?
Richtig in früheren Schreiben wurde ich zur Vorlage des gültigen Leistungsbescheides aufgefordert, gegenwärtig steht davon allerdings nichts mehr in Ihrem Schreiben. Somit habe ich doch dem Folge geleistet was im Grunde nach von mir erwartet wird und in Anwendung des SGB II eigentlich noch nicht einmal notwendig wäre.
Ich frage mal ganz doof: „Was wenn ich den letzten gültigen Leistungsbescheid zugesandt hätte und kurz danach oder während dessen schon ein neues Arbeitsverhältnis gefunden hätte?
Ich kann es Ihnen sagen, die Prüfung hätte ergeben das der PKH zu Recht besteht, weil
a) nicht Zeit nah geprüft werden kann, denn so ohne weiteres bekommen Sie nicht mal eben einen weiteren Leistungsbescheid, der besitzt in der Regel eine Gültigkeit für einen etwa ½ jährigen Zeitrahmen
und
b) es nicht einmal ausgeschlossen werden kann das ich Ihnen eine Fälschung zukommen lassen könnte, mittels einem guten Scanner und einiger massen durchschnittlichen PC Kenntnisse ändere ich Ihnen so ein Teil in 10 Minuten ab und es geht durch Ihre Verwaltungsprüfung, da lege ich die Hand für ins Feuer, denn anderenfalls würde im Umkehrschluss sowas nur auffliegen wenn ein Datenabgleich mit der zuständigen ARGE erfolgen würde, das allerdings tut die Verwaltung des Arbeitsgerichtes aber eben nicht, denn dann wäre mein Einwand in vielerlei Hinsicht wieder mehr als gerechtfertigt!
Ich denke, Vater Staat sollte mir eine Dankes-Urkunde überreichen, weil nicht jeder Schritt den eine Verwaltung als erforderlich betrachtet auch unbedingt effektiv und richtig sein muss.
Wenn sie sich nicht auf diese recht schlüssige Argumentation einlassen können dann, ja dann kann ich es eben auch nicht ändern, aber dann habe ich wenigstens den Versuch unternommen etwas Positives aus den Reformursprungsgedanken dahin zu vermitteln, wo man dann doch sein eigenes Süppchen kocht!
Dies ist der Text aus meiner Einlassung bei Gericht, entweder ich bin bereit die Kritik an den Reformen zu belegen oder ich halte den Mund, jammere und beklage mich nicht!
Und für meine Wiedersacher: Dies ist weider ein Beweis das man die Dinge auch anders betrachten kann!