Tochter,28, will ausziehen, hartz-4?

  • Hallo,


    meine Frage:wir sind beide (Eltern)selbständig,haben eine 28-jährige Tochter,hat bis Ende Februar studiert ohne Abschluß (wohnt noch bei uns) und sucht jetzt eine Arbeit, bislang ohne Erfolg. Sie möchte jetzt gerne ausziehen, kann Sie in dem Fall Hartz-4 beantragen? Werden wir uns an der Kosten beteiligen müssen? Oder eventuell unser Einkommen angeben müssen?


    Danke im Voraus.

  • @ jutta1 klare Rechtsprechung dazu, Sie stehlt nach erreichen des 25.LJ eine eigenständige BG da- Ihr seit, auch wenn sie bis dahin ohne Ausbildung ist, nicht mehr weiter in der elterlichen Verantwortung!


    Sie kann sogar ALG II beantragen, auch wenn Sie bei euch wohnen bleibt! Es stellt sich dann nur die Frage ob sie als HG oder WG in Eurem Haushalt verweilt.


    Eigener Wohnungszugang, und eigene Klingel und schon kann sie bei Euch sogar Miete zahlen!


    Die ARGE fragt zwar immer wieder nach Verdienstnachweisen der so betroffenen Eltern, aber die Sozialgerichte entscheiden da gegen die ARGE'n!


    Also schmeisst die Kleine so gesehen raus! (dies ist nur SGB II gebunden zu verstehen)