Hallo zusammen...
ich hab hier so langsam keinen Überblick mehr. Nun habe ich bei "Unterhalt" immer gelesen, dass dem Unterhaltszahlenden die Hälfte vom Kindergeld zusteht, die er ja eigentlich dann vom Unterhalt abziehen kann.
Bei mir ist der Fall aber so, dass mein Ex-Mann eh schon nicht den Unterhalt laut Düsseldorfertabelle zahlen könnte und somit eine Mangelfallberechnung vorliegt. Dadurch ist er gerichtlich dazu verpflichtet weniger Unterhalt zu zahlen, aber wie verhält es sich dann mit dem halben Kindergeld? Darf er das dann von diesem gerichtlich festgelegten Unterhalt noch abziehen?
Wenn ja, würde er ja wieder über seinem Selbstbehalt liegen.
Ich hoffe jemand hat ne Antwort.
Vielen Dank
Mille