Titulierter Unterhalt liegt überm Selbstbehalt

  • Hallo zusammen...


    Mein Problem ist folgendes: Nachdem mein Ex-Mann sich jahrelang aus dem Staub gemacht hat und natürlich auch keinen Unterhalt gezahlt hat für zwei Kinder, habe ich ihn voriges Jahr (im Namen der Kinder) verklagt. Im Januar fiel dann das Urteil und er ist schon zu einer Leistung unterhalb des Mindestunterhalts verurteilt worden. Bei der Urteilsverkündung war er noch arbeitslos und der Unterhalt wurde dann anhand eines "fiktiven" Einkommens berechnet. Also so, dass ihm 900 Euro Selbstbehalt bleibt.


    Nun hat er seit Ende Januar eine Arbeitsstelle und zahlt seit dem 15.März Unterhalt. Allerdings etwas mehr als 100 Euro unter dem titulierten Unterhalt. Nun habe ich Post von meinem Anwalt bekommen, der eine Strafanzeige wegen Unterhaltsverletzung machen will. Da ich noch keine Rücksprache halten konnte, hab erst nächste Woche nen Termin, ist nun meine Frage was denn nun zählt? Wenn mein Ex-Mann den titulierten Unterhalt zahlen würde, würde er ja unter den Selbstbehalt kommen. Was zählt nun mehr, der Selbstbehalt oder der Unterhalt?


    Ich hoffe jemand kann mir schonmal antworten, dann wird das Wochenende nicht so aufregend.



    Vielen Dank


    LG
    Mille

  • Ja, dafür gibt es ja diese gesetzliche Regelung mit dem festgelegten Selbstbehalt, die ja auch Sinn "macht", weil sonst kein Mensch, der für seine Kinder aufkommen muß und das trotz Arbeit nicht so schafft, dass er davon noch halbwegs würdevoll leben kann (also von dem verbleibenden Rest nach Zahlung Unterhalt) mehr zurecht käme bzw. jede Motivation (insgesamt, was das Weiterleben, Existieren betrifft), verliert.