Hallo Leidensgenossen,
Ich bin seit eingen Jahren von meiner Frau geschieden. Nun verlangt Sie Zusatzleistungen.
Kindesunterhalt wurde vom Jugendamt neuberechnet und nun überweiße Ich nach der Düsseldorfertabelle 2010 regelmäßig den verlangten Betrag.
Zusetzlich will die Ex-Frau noch, dass ich die kompletten Kosten für Tanzschule, und die Hälfte der Schulbücher bezahle etc.
Ansonsten würde Sie einen Anwalt hinzuziehen und mich komplett ausquetschen.
Mein Bedarfskontrolbetrag laut Düsselorfertabelle liegt bei 1,200 €
Hat Sie überhaupt Anrecht auf diese extra Zahlungen?
Freue mich auf baldige Antwort
serjo