Zusätzliche Leistungen neber dem Kindesunterhalt erlaubt ?

  • Hallo Leidensgenossen,


    Ich bin seit eingen Jahren von meiner Frau geschieden. Nun verlangt Sie Zusatzleistungen.
    Kindesunterhalt wurde vom Jugendamt neuberechnet und nun überweiße Ich nach der Düsseldorfertabelle 2010 regelmäßig den verlangten Betrag.
    Zusetzlich will die Ex-Frau noch, dass ich die kompletten Kosten für Tanzschule, und die Hälfte der Schulbücher bezahle etc. :mad:
    Ansonsten würde Sie einen Anwalt hinzuziehen und mich komplett ausquetschen.
    Mein Bedarfskontrolbetrag laut Düsselorfertabelle liegt bei 1,200 €
    Hat Sie überhaupt Anrecht auf diese extra Zahlungen?



    Freue mich auf baldige Antwort
    serjo

  • Bitte laß` dich nicht erpressen; das beginnt - sozusagen - mit "Kleinigkeiten", auch wenn das in meinen Augen, gemessen an dem Eigentlichen, keine mehr sind. Ich kann da nicht wirklich "mitreden", weiß aber, dass sie für die angeführten "Belange" definitiv kein Anrecht auf Ausgleich hat.


    Vielleicht findet sich hier im Forum (hoffentlich jetzt kurzfristig) zu deiner Frage noch ein "Gleichgesinnter", denn oftmals verstehe ich diese "Mütter" nicht und finde manche Aktion auch komplett daneben.

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