Hallo, ich beziehe bis zum 31.03.2010 Arbeitslosengeld.
Heute habe ich die Mitteilung vom Finanzamt erhalten, dass ich in diesem Monat eine Steuerrückerstattung erhalte.
Jetzt ist es aber so, dass ich heute am 24.03.2010 einen Antrag auf Hartz IV für April 2010 gestellt habe.
Wird jetzt die Steuererstattung als Einkommen gewertet.
Fazit ist ja, dass Hartz IV ja erst im April greift und die Steuerrückerstattung im März gelaufen ist.
Bin dankbar, wenn mir jemand schnell Antwort geben könnte.