Steuerrückerstattung = Einkommen

  • Hallo, ich beziehe bis zum 31.03.2010 Arbeitslosengeld.
    Heute habe ich die Mitteilung vom Finanzamt erhalten, dass ich in diesem Monat eine Steuerrückerstattung erhalte.
    Jetzt ist es aber so, dass ich heute am 24.03.2010 einen Antrag auf Hartz IV für April 2010 gestellt habe.


    Wird jetzt die Steuererstattung als Einkommen gewertet.


    Fazit ist ja, dass Hartz IV ja erst im April greift und die Steuerrückerstattung im März gelaufen ist.


    Bin dankbar, wenn mir jemand schnell Antwort geben könnte.:confused:

  • pech gehabt. wenn du ab 24,03. hartz beantragst, also für märz, dann zählt sie steuerrückerstattung natürlich als einkommen für märz. entscheidend ist der zufluss. wurde denn das geld vom finanzamt bereits überwiesen? nicht, dass es erst im april auf dein konto eingeht.

  • schau mal etwas weiter unten, ich hatte die selbe frage, ich muß auch ab deb 01.04 hartz4 beantragen und habe letzte woche meine rückzahlung erhalten, da es mir zu unsicher ist, gehe ich auch erst am 01.04 hin, dann bin ich jedenfalls auf der sicheren seite, wäre schade um das gute geld.