§ 12a SGB II

  • Hallo,
    nach guten 3 Monaten habe ich endlich meinen Bescheid vor wenigen Wochen bekommen.
    Nun habe ich einen neuen SA und der schreibt mir, ich solle ein Nachweis darüber zeigen, dass ich vor dem Hartz 4 Antrag Wohngeld beantragt habe. Habe ihr schon gesagt, dass ich es nicht beantragt hatte, da es nicht ausgereicht hätte, aber jetzt habe ich eine Frist bis zum 6.4. zur Vorlegung bekommen.
    Als ich den Antrag stellte hatte niemand gesagt, dass ich dazu verpflichtet bin, Wohngeld zu beantragen.


    Zu meiner Situation.
    Ich (21) habe mit meiner Freundin (19) im März 2010 eine Wohnung bezogen, habe vor seit Januar 2010 mit ihr bei meiner Mutter gelebt. Grund dafür ist die Schwangerschaft meiner Freundin.
    Meine Freundin verdient knapp 550€ Brutto in ihrer Ausbildung + 184€ Kindergeld + 150€ BAB.
    Da mir klar war, das Wohngeld nicht ausreichend für uns sein wird und ich derzeit Arbeitslos bin, habe ich direkt einen Antrag auf Hartz 4 gestellt. Und laut §7 WoGG bin ich als ALG 2 Empfänger nicht Wohngeldberechtigt.


    Lieben Gruß

  • das heißt ich soll jetzt einen antrag stellen um zu zeigen das ich kein anspruch habe? macht sinn.... ^^
    gut, dann werd ich einen antrag stellen und das dann nachweisen -.-
    dank dir :)


    also wenn 6 mio. alg 2 empfänger das so machen müssten und das ein verwaltungsaufwand von 10€ pro person ist, dann kann man sich ja ausrechnen wie viel unnötige kosten da entstehen ^^ also ich versteh's nicht