Hallo schönen guten Tag,
ich habe folgendes anliegen,man sagte mir hier im Forum schon das ich keine Auskunft an die ARGE geben muss,da meine Tochter 25 j. ist ,sie wird am Freitag 26 J. und hat im Febr. 2010 ihr studium erfolgreich beendet.
Da sie seit März kein Unterhalt mehr von ihrem Vater erhält,habe ich mit ihr einen Mietvertrag gemacht,ich habe ein Eigenheim,wofür mein Mann ( nicht leiblicher Vater ) und ich noch an die Bank zahlen.
1. Jetzt sagt die ARGE warum ich überhaupt ein Mietvertrag mit ihr abgeschlossen habe und die Miete ( ihr Zi. 18m² und den rest des Hauses,ausgenommen unser Schlafzi. habe ich geteilt so das sie 55m² nutzt,da habe ich eine Kaltmiete von 210 € angesetzt ) wäre zu teuer,laut ARGE
2. Wollen sie von mir Belege sehe über die Kosten von Wasser,Schornsteinfeger,Zinsbelastungen ( Kredit über mein Haus ) wo ich der Ansicht bin das ich dazu nicht bereit bin,weil das meine Privatsache ist,zumindest was den Kredit angeht
3. Wollen sie das mein Mann ( nicht leiblicher Vater ) und ich das Formular EK ( Einkommenserklärung zur Feststellung der Einkommensverhältnisse jeder in der Bedarfsgemeinschft lebenden Person ) ausfüllen,sie versuchen uns mit gewalt in eine Bedarfsgemeinschaft zu drücken,was bei uns nicht der Fall ist,da meine Tochter bald 26 J. abgeschlossenes Studium,eine eingenständige Bedarfsgemeinschaft bildet.
Jetzt würde ich gerne wissen wie ich mich mit zwei, drei Sätzen am besten mit § dagegen wären kann?
Und da sie probleme mit dem Mietvertrag machen,ob ich sagen kann das meine Tochter nur ein vorrübergehendes Wohnrecht bis Ende Mai hat und sich eine eigene Wohnung suchen muss.
Sie ist auch schon fleissig dabei sich Whg. anzuschauen,sie hatte sowieso vor auszuziehen,aber natürlich nicht so schnell.Gibt es da auch einen § für ,wie lange man einem Kind Unterkunft gewähren muss?
Ich hoffe es war nicht zuviel und ich freue mich auf eine baldige Antwort von Euch. Danke!
Gruss Schampa