Hallo,
heute habe ich auch mal eine Frage, die sich mir nach erhalt des Bescheides auftut.
Allg. Info´s erst einmal:
Wir haben ein Haus bezogen, mir genehmigung und allem Drumm und Drann. Haben Miete die im Rahemn für 6 Personen liegt. Weiterhin haben wir eine Etage mit Ölheizung, die andere Etage mit Nachtspeicheröfen.
500,00 € Kaltmiete
150,00 € Nebenkosten
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700,00 € Miete (diesen Betrag überweist die ARGE direkt an Vermieter)
Für 6 Personen gelten in Detmold:
600,00 € Kalt
180,00 € Nebenkosten
162,00 € Öl oder Gas, fällt ja weg, da wir Antrag auf Brennstoffhilfe machen konnten
174,00 € Nachtspeicher
Für Öl müssen wir selber sorgen, d.h. es wurde 2x getankt seit November 2009, wurde auch übernommen, sind ca. 800,00 €. Für die Nachtspeicheröfen wurden von den Stadtwerken 285,00€/mtl. veranlagt.
Nun bekam ich gestern einen Bescheid, aus dem ich nicht mehr Schlau werde.
Zitat:
..Die Höchstgrenze für angemessene Heizkosten für einen 6-Personenhaushalt beträgt für ein Jahr 1.944,00€. Die gewährten Heizkosten Für Januar 2010-Mai 2010 betragen bisher insgesamt 1.794,01€. In dem Monat Juni 2010 wird der Restbetrag in Höhe von 149,99€ (1.944,00€.1.794,01€) gewährt. ..
Da stellt sich mir doch die Frage, wieso wird der Gesamtbetrag der Nachtspeicheröfen auf die angemessenen Heizkosten angerechnet?!
Als wir das Hausangebot einreichten hies es, es gibt Pauschalen für Öl und Nachtspeicheröfen.
So wie es aussieht wird mir aber alles als brennstoffhilfe angerechnet. Das Öl gehört doch "meiner Meinung nach" zu dem Antrag auf Brennstoffbeihilfe (der auch gestellt wurde), die Nachtspeicheröfen jedoch nicht. Müßten die nicht für die Berechnung der Warmmiete anerkannt werden, statt des Ölanteils?
Im Grunde liest sich der Bescheid für mich so, das ich im kommenden Winter, weder Nachtspeicheröfen noch Öl für ein warmes Haus habe?!
Wer kann mir bei der Entwirrung dieser Sache helfen? Was kann ich noch tun, damit wir Ende des Jahres nicht frieren?
Vielen Dank für Hilfreiche Tips, evtl. mit Nachlesemöglichkeiten.