Hallo alle zusammen,
ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen. Ich werde vorraussichtlich im Juni meine 1. Berufsausbildung abschließen. Und werde von meinem Betrieb nicht übernommen.
Ab Oktober werde ich dann hoffentlich studieren.
Nun ist meine Frage, ob ich mich in dieser Zwischenzeit arbeitslos melden soll/kann. Was für Leistungen erhalte ich dann. Mir wurde gesagt, dass mir 60 % meines derzeitigen Ausbildungsgehalts weitergezahlt werden, ist das korrekt? Wird mir mein Kindergeld zusätzlich weitergezahlt?
Vielen Dank für eure Hilfe,