Arbeitslose melden zwischen Ausbildung und Studium

  • Hallo alle zusammen,


    ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen. Ich werde vorraussichtlich im Juni meine 1. Berufsausbildung abschließen. Und werde von meinem Betrieb nicht übernommen.
    Ab Oktober werde ich dann hoffentlich studieren.
    Nun ist meine Frage, ob ich mich in dieser Zwischenzeit arbeitslos melden soll/kann. Was für Leistungen erhalte ich dann. Mir wurde gesagt, dass mir 60 % meines derzeitigen Ausbildungsgehalts weitergezahlt werden, ist das korrekt? Wird mir mein Kindergeld zusätzlich weitergezahlt?


    Vielen Dank für eure Hilfe,

  • als u25 jährige hast du keinen anspruch auf hart4, es sei denn, du bildest eine bedarfsgemeinschaft mit deinen eltern. dann hängt es von deren einkommen ab. da du als azubi sicher in die arbeitslosenkasse eingezahlt hast, sollte es bei dir einen anspruch auf alg1 geben. das musst du nun bei der bundesagentur für arbeit, also nicht bei der arge, beantragen.