Anspruch?

  • Hallo...ins Forum!


    Folgende Frage beschäftigt mich....ich arbeite zur Zeit TZ....bin alleinerziehend mit einem fast 17jährigen Sohn..( der sich gerade um eine Ausbildungsstelle bemüht)
    wir haben keine Alternative...sprich/schreib...dass er weiterhin auf die/ eine Schule geht..kommt bei unserem momentanen wirtschaftlichen Verhältnissen nicht in Frage---wir sind also...sehr darauf angewiesen--natürlich auch, weil uns allen die Basis wichtig ist!


    Ich habe noch nie Leistungen von einem Amt in Anspruch genommen---wobei mir vermehrt auffällt, dass es Personen gibt, die bei einer TzArbeit--800 E. netto erhalten und zusätzlich von ?Arge? noch ca. 300E bekommen.-denke, für die Miete! Diese Person ist ALLEINSTEHEND--


    In meinem Fall ...habe ein Einkommen i.H.v 1000 Gehalt+ 184 Kindergeld= 1184E. netto
    Davon bezahle ich meine monatlichen Kosten..Miete u.s.w--
    für mein Kind bekomme ich keinen Unterhalt


    --leben relativ bescheiden--d.h ich nächtige seit Jahren auf einer ausziehbaren Schlafcouch in unserem Wohnzimmer


    Ich trage alle Kosten!--alleine


    Nun wurde mir vor Kurzem erklärt, dass ich über dem Satz liegen würde von...1032E
    ist das nur für eine Person?stimmt die Zahl überhaupt?
    bekommen wir Unterstützung im Rahmen der Bewerbungskosten?


    Ich wäre sehr dankbar für Erklärungen und Anregungen---so dass ich im Falle eines Anspruchs mit Fakten eine Antrag stellen könnte!


    Gruß
    Bubbles

  • das kann eine enge kiste werden mit eurem derzeitigen einkommen. einfach mal zur arge gehen und die antragsformulare abholen und abgeben. mal sehen ob die dann einen bedarf anerkennen. probieren geht über studieren.

  • Aus Deinem Schreiben geht nicht hervor wie hoch Deine Miete ist. Du bekommt den Regelsatz für alleinerziehende, Dein Sohn den Satz für bis 25jährige und dazu gibt es noch den Mehrbedarf in Höhe von 12 % vom Regelsatz. Wenn Du in einer Anstellung stehst und 1000,- Euro verdienst hast Du auch einen gewissen Selbstbehalt welcher von Deinem Einkommen herunter gerechnet wird. Weiterhin werden Pauschal 30,- Euro für nötige Versicherungen geltend gemacht, eventuell wenn Du ein Auto für die Fahrt zur Arbeit brauchst noch die Versicherung. Auch Fahrtkosten können als Freibetrag anerkannt werden. Dann stehen die Chancen gar nicht so schlecht noch ein paar Euros als "Aufstocker" zu bekommen. Hoffe ich konnte Dir ein wenig helfen (bin selbst alleinerziehend mit zwei Kindern und bekomme zu meinem Gehalte, Kindergeld und Unterhaltsvorschuss noch aufstockendes Hartz4... Liebe Grüsse