Wird mene Abfindung angerechnet ?? ;-))))

  • Hallo Ihr Lieben, ;)


    Ich hab ein riiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiesen Problem.
    Ich habe im Oktober 2009 Leistungen beantragt. Da ich zum 01.01.2010 arbeitslos geworden bin. :(
    Zudem wurde dann verhandelt eine Abfindung gezahlt wird. Diese habe ich dann im Febr.2010 in Höhe von 6000€ erhalten. Davon gingen aber 2500€ für meinen Dispo drauf.
    Mein Schatz der hat im Moment leider auch keine Arbeit. Ich bin in einer sogenannten Auffanggesellschaft wo ich bis Juni noch ca. 800€ bekomme. Somit bekommen wir monatlich einen Zuschuss in Höhe von 267€. Aber nur für Koster der Heizung und Wohnung. Also kein Regelsatz da diees mit den 800€ angerechnet wird.
    Jetzt meine Frage????? SORRY WENN ICH SOVIEL SCHREIBE!! VERZEIHT MIR!!! :p
    Wir mir dir Abfindung komplett angerechnet?? Muss ich was zurückzahlen?? Jetzt bin ich zwar im Plus aber das Geld geht zum leben weg. Warum muss ich denn auf 0€ sein um Geld zu bekommen???????!!!!!!
    Jetzt bin ich natürlich im Plus mit meinem Konto.
    Habe jetzt meinen Folgeantrag vom Amt bekommen, und weiss nicht wie ich das alles händeln soll *schnief*
    Bin am Ende und total verzweifelt.


    Ich hoffe ihr habt ein paar Antworten für mich :p Daaaaaaaaaaaaaaaaaaanke

  • da die abfindung im februar zugeflossen ist, habt ihr für diesen monat keinen anspruch auf leistungen der arge.
    die 2500 € disposchulden interessieren keinen in der arge. private schulden werden als nicht absetzungsfähig angesehen.
    und nun zum problem. eure arge argumentiert, dass ihr erst wieder anspruch auf leistungen habt, wenn die 6000 € in einem angemessenen zeitraum verbraucht worden sind. leider ist diese argumentation nach gesetzeslage richtig.
    ich weiß aber auch dass es andere argen gibt, die in einem derartigen fall nach dem zuflußmonat wieder die zahlungen aufnimmt und die entsprechende summe zum vermögensfreibetrag aufrechnet.
    es gibt zu dieser verfahrensweise leider keine eindeutige reglung. auch ein bindendes urteil des bundessozialgerichtes wurde bis zum heutigen tag meiner kenntnis nach nicht gefällt.
    es heisst also in deinem fall, dass ihr die 6000 € unabhängig von den 2500 € dispokredit in der tat erst verbrauchen müsst.

  • Hallo,


    also nach meiner erfahrung weiss ich das die Arge in jedem Fall die Abpfindung anrechnet. Hast du denn die Abfindung gleich bei Antragstellung bekannt gegeben? wenn nicht, dann wirst du alles Geld was du bekommen hast zurück zahlen müssen, denn lt. deiner Abpfindung stand dir keine Leistung vom Amt zu. Also wenn du deinen Fortzahlungsantrag stellst, musst du deine Abpfindung natürlich erwähnen und dann musst du damit rechnen, das du dich in den nächsten Monaten je nach berechnungsgrundlage von den 6000 € alleine Versorgen musst.


    LG

  • hier muss man klar trennen.


    wenn ihr nicht gerade weiteren dispo habt, dann hat das mit schulden nichts zu tun. dazu gibt es bereits rechtsprechung. ein fiktives einkommen darf nicht angerechnet werden. sprich, es darf nur 3.500 als einkommen angerechnet werden. wobei das freilich gerade auf seiten der jobcenter umstritten ist
    habt ihr aber weiterhin 2.500 dispo müssen 6000,00 euro verteilt werden. Das macht das Amt mit 800 Euro monatlich.
    DIe Rechtsgrundlage ist die ALG II-VO

  • Hallo Miteinander,


    ich habe genau das gleiche Problem,nur ein wenig komplizierter,denn ich bekomme die Abfindung erst mit dem Januargehalt was zum 01.01.2013 gezahlt wird.Da der Bezugsmonat der Dezember dieses Jahres ist,bekomme ich im Dezember kein Geld von Hartz IV. Da ist es denen egal ob die Abfindung Anfang oder Ende des Monats kommt.Meine Abfindung muss 6 Monate zum Leben reichen.So erechnete es zumindestens das Amt.Von meiner Warte aus sind das irrsinnige Gesetze.