Leistungen gestrichen

  • Meine 19jährige Tochter ist alleinerziehend und lebt bei mir im Haushalt. Sie hat eine BG mit ihrem Kind und bekommt Hartz4.
    Da wurde bisher auch immer ein Anteil für Unterkunft und Heizung gezahlt, dem mein Mietvertrag zu Grunde gelegt war.
    Seit einigen Monaten legt ihr ihr Sachbearbeiter jedoch Steine in den Weg wo es nur geht.
    Sie hat im September eine Maßnahme zur Berufsfindung begonnen. Da sie währenddessen zwei Wochen krank war, wurde diese dann sofort beendet.
    Im Anschluss sollte sie sofort einen vierwöchigen Kurs beginnen, bei dem aber die Zeiten so lagen, dass sie ihr Kind nicht komplett unterbringen konnte. Der Grund stieß bei dem Bearbeiter auf kein Verständnis und er kürzte die Leistungen jetzt um 100%, auch die für Unterkunft.
    Der Versuch einer Klärung blieb fast aussichtslos.
    Die Miete wird eventuell weitergezahlt wenn sie eine Mietschuldenfreiheit und die Bankverbindung vom Vermieter bringt. Beides hat sie jedoch nicht, da der Vertrag ja auf mich läuft.
    Auch Wertmarken im Wert von mtl.121€ kann sie sich Monatsanfang abholen.
    Sowas kann doch nicht rechtens sein oder?
    Hat vielleicht jemand einen Tipp wie man sich dagegen wehren kann?
    Achso, ein weiterer Grund für die Sanktionen soll sein, dass sie einen Termin nicht wahrgenommen haben soll. Dieser ist jedoch erst am 23.03. und steht auch schon seit ca. 4 Wochen fest.
    Wäre schön wenn uns jemand weiterhelfen könnte.
    Danke schon mal :)



  • Fett 1: Wahrscheinlich war sie auch noch direkt zu Beginn der Maßnahme krank?
    Fett 2: Nö, nicht wirklich.


    Wieso konnte sie ihr Kind nciht unterbringen? Was machst denn Du beruflich?

  • Fett 1: Wahrscheinlich war sie auch noch direkt zu Beginn der Maßnahme krank?
    Fett 2: Nö, nicht wirklich.


    Wieso konnte sie ihr Kind nciht unterbringen? Was machst denn Du beruflich?


    Nein, die Krankschreibung war erst nach über zwei Monaten.


    Durch meine Arbeitszeiten von 8 bis 16.30 bzw. 18.30, hätte ich da auch nur bedingt einspringen können und die Kita-Betreuungszeiten waren derzeit nur 5-7 Stunden.


    Die Sache konnte bis heute, trotz Widerspruch, nicht geklärt werden, so dass es jetzt über einen Anwalt geregelt werden muß.