Fertig studiert und nach Auslandsaufenthalt arbeitslos - Hartz IV Antrag?

  • Hallo zusammen,


    folgendes Szenario kommt ab Mai auf mich zu:


    Ich habe im Mai 2009 mein Studium abgeschlossen und bin danach direkt ins Ausland gegangen zum Work & Travel. Am 2. Mai 2010 komme ich zurück nach Deutschland und werde die erste Zeit arbeitlos sein. An sich würde ich zunächst wieder bei meinen Eltern wohnen, möchte aber gerne ausziehen. Nun meine Fragen:


    Wann wäre es strategisch günstig den Antrag für Hartz IV und den Antrag für die Übernahme der Kosten einer Wohnung zu stellen? Muss ich die Wohnung schon haben? Oder sage ich denen ich wohne gerade zu Hause, möchte aber ausziehen?


    Wenn ich zu Hause wohnen bleibe - ist es da realistisch, dass ich Hartz IV kriege oder werden meine Mutter und mein Stiefvater zu Kasse gebeten? Meine Mutter ist erwerbstätig aber mein Stiefvater Rentner. Ich bin über 25 also müsste das Amt ja davon ausgehen, dass ich in einer Haushaltsgemeinschaft lebe.


    Und wie ist das mit der Krankenkasse - in welchem Fall übernimmt das Amt die Kosten? Wann und bei wem muss der Antrag erfolgen?


    Ich würde mich sehr freuen, wenn mir jemand meine Fragen beantworten könnte. Vielen Dank für eure Mühe.


    Viele Grüße


    Marie :)

  • Ich glaube, in deinem Fall ist das "gehupft' wie "gesprungen", denn da du nicht nur über 25jährig bist, sondern auch ein abgeschlossenes Studium hast, sind das schon mal zwei konkrete Begründungen dafür, dass dir sozusagen eine "eigene" Wohnung zusteht, für die die Kosten zu übernehmen sind. Natürlich gibt es hin und wieder Sachbearbeiter, die dem erst einmal mit unrealistischen Begründungen entgegenwirken wollen, letztlich aber steht dir das zu.


    Wenn du aus dem Ausland kommst, hast du sicherlich "nichts" an Mobiliar und so weiter, so dass ich an deiner Stelle erst beim Amt vorsprechen würde, bevor ich mir eine Wohnung "nehme", so dass du in dem Fall, also weil und wenn du vorher alles geklärt hast (so auch die Größe und mögliche Mietkosten), auch einen Betrag für eine zu erwerbende Erstausstattung erhälst. Versichert bist du über die Arge, sobald du dort gemeldet bist bzw. Leistungen zuerkannt werden.