Kann höhere Mietdifferenz selbst gezahlt werden?

  • Puhhhh
    Also versuch mich kurz zu halten...


    Also meine 3 Kinder und ich leben in einer Wohnung von 67 qm und 2,5 Zimmern..
    Der kleine ist gerade erst geboren.Nun habe ich heute ein Wohnungsangebot bekommen das mit 70 Euro über dem liegt was ich für uns 4 bekommen würde...
    Meine Frage ist könnte ich die Differenz selber zahlen und das Amt gibt mir die Wohnung trotzdem?
    Also wie hoch sind meine Chancen?


    Der Punkt ist das ich hier nichts finde was den Spiegel des Amtes deckt, es sei den ich zieh nach Marzahn Hellersdorf was ich aber nicht tun werde, weil meine 2 großen hier zur Schule gehen und hier ihr ganzes soziales Netz verankert ist...


    Wäre schön es könnte mir jemand helfen...
    Ganz liebe Grüße
    Jamila 1805

  • ja, natürlich kannst du die 70 € von deinem regelsatz bezahlen. aber wenn dir die arge den umzug verweigert, dann brauch sie dir keine umzugskostenhilfe zuzahlen. die miete in der für deine kommune gültigen sätze muss die arge dagegen zahlen.

  • Ganz so easy, wie Danielo es schreibt, ist es leider nicht immer. Unbedingt (mein Rat) solltest du dir das o.k. einholen dazu, dass es dir erlaubt wird, den über dem Mietspiegel für deine Region zulässigen Betrag selbst aus deiner Regelleistungen zu zahlen. Bei einer Freundin von mir wurde und wird das vehement abgelehnt und sie hat richtigen Ärger. Also keinen Alleingang ... Hinterher wird es sonst eventuell schwierig. Also demnach lohnt sich ein Vorabgespräch mit der für dich zuständigen Sachbearbeiterin - dem Sachbearbeiter nicht nur, sondern ich halte das für dringend notwendig.


    Gruß. Lirafe


    Nachtrag: Und ach ja, Jamila, es wäre schön bzw. ist besser, wenn du dir für deine Frage(n) eine "richtige" Überschrift ausdenkst; mit der von dir gewählten kann nämlich zunächst absolut niemand etwas anfangen. Vielleicht erhälst du dadurch auch konkretere oder mehrere Antworten, weil die Überschrift als Thema interessiert. Ich habe daher deine Überschrift geändert.

    Dieser Beitrag wurde bereits 2 Mal editiert, zuletzt von lirafe () aus folgendem Grund: Ergänzung - Nachtrag und Tippfehlerkorrektur

  • Okay also besser keinen Alleingang?!? Ich will diese Wohnung so unbedingt und die Vermieterin hält sie mir auch so lang sie kann frei nur habe ich vor 6 Tagen erst entbunden und fühle mich nicht so wirklich in der Lage stundenlang auf dem Amt zu sitzen!Oh man ein Teufelskreis....Mal schauen habe ja noch einen Tag Zeit bevor es wieder in die neue Woche geht und ich endscheiden muss was ich mache...
    Melde mich morgen wieder
    Gruß Jamila1805

  • Also ich kann dir ja nur so raten, wie ich es in der Zwischenzeit hier im Forum oft durch Hinweise anderer Nutzer mitgeschnitten habe, und da ist es nun mal so, wie ich es schrieb. Bei den Argen ist alles möglich, also könnte es sein, dass du den Betrag selbst zahlen kannst aus der Regelleistung, genauso besteht aber auch die Möglichkeit, dass du dort auf Abwehr stößt. Aber eines haben nahezu alle Sachbearbeiter gemeinsam: Absprache vor Alleingang.

  • Ja ist ja auch richtig....
    mal schauen ob ich es morgen schaffe diesen Weg auf mich zu nehmen will doch unbedingt diese Wohnung haben...
    Wir alle hätten endlich Platz....
    Ich melde mich wieder wenn ich weiter gekommen bin
    Liebe Grüße
    Jamila1805

  • Also folgendes ist nun passiert...Ich war beim Amt und dort wurde mir mitgeteilt das ich ersteinmal einen Antrag auf Umzug stellen müße, da ich nicht akut von Wohnungslosigkeit bedroht wäre...Das heißt die Wohnung wäre in jedem Fall weg...Das Servicecenter erklärte mir wenn ich zum Amt käme würde noch vor Ort eine Endscheidung getroffen werden!
    Per Post oder Fax gäbe es eine Bearbeitungszeit von 2-4 Wochen.
    Also wie geschrieben war ich da....
    Nun habe ich also nichts in der Hand und kann laut Amt da kein Antrag gestellt ist ersteinmal nicht umziehen.
    Da ich nun aber seid 1 Jahr eine Wohnung suche und 4 Zimmer Wohnungen hier ziemlich rar sind muss ich dieses Angebot nun einfach wahr nehmen...
    Das heißt ich werde den Mietvertag einfach unterschreiben!
    Meine Frage jetzt nochmal....
    Wie ist das?
    Bis vor 10 Tagen waren wir noch zu 3 jetzt sind wir zu 4 und somit würde uns laut Berlin Tabelle 619,00 brutto warm "zustehen"Nun ziehe ich einfach um...
    wird der kleine trotzdem mit in die Rechnung einbezogen oder wird nur meine alte Miete gezahlt...Weil theoretisch hätten wir ja fortan "anspruch" auf 619,00 Euro


    Hoffe ich habe mich halbwegs verständlich ausgedrückt uns ihr versteht meine Frage!


    Ganz liebe Grüße nochmal
    Jamila1805