Meine Tochter ist alleinerziehend und nach hat langer Suche jetzt einen Minijob erhalten. Nun kommt der Bescheid der ARGE in dem man ihr mitteilt, dass sie von Ihren 400 € nur 130€ behalten kann, anstatt der üblichen 160 E. Dies hängt wohl mit einem Freibetrag o.ä. für Alleinerziehende zusammen, der beim Zuverdienst wegfällt.
Kann das wirklich so sein? Vielen Dank für die Antwort.
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