Hallo, hoffe hier kann mir jemand weiterhelfen.
Arbeite seit September 09 wieder 20 stunden die Woche. Meine Kinder 6 Jahre und 20 Monate sind in der Zeit in der ich arbeite im Kindergarten bzw. Krippe. Nun komm ich körperlich und psychisch mit meinem Job an meine Grenze. Nun hab ich überlegt ob ich nicht auf eine viertel Stelle reduzieren kann, müsste dann aber aufstockend ALG 2 beantragen. Kann die ARGE mir das verweigern oder ähnliches?
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ja, wenn du vorsätzlich deine bedürftigkeit durch einseitige arbeitszeitverkürzung herbeiführst, dann gibt es probleme. am besten wäre es in diesem fall, das der arbeitgeber mit dir einen neuen/ergänzenden arbeitsvertrag abschließt, in dem betriebswirtschaftliche gründe für die arbeitszeitverkürzung angeführt werden.
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