erleichterte Vorraussetzungen

  • War bei der arge da ich schon 61 Jahre bin haben die mir folgendes Vorgeschlagen. Ich kann eine „Inanspruchnahme von Arbeitslosengeld unter erleichterten Vorraussetzungen“ nach
    § 428 SGB III beantragen klingt für mich verlockend. Wer kann mir seine Erfahrungswerte auf diesem Gebiet mitteilen, bzw. Wie viel Euro Verlust im Monat kommt auf mich zu wenn ich auf diesen Vorschlag eingehe. Die finanziellen Aspekte konnte mir bei der arge keiner sagen. Für Antworten oder einen Link wo alles genau steht wäre ich Dankbar.


    MfG Geraton

  • Geraton - Die Agentur für Arbeit soll den Arbeitslosen, der nach Unterrichtung über die Regelung des Satzes 2 drei Monate Arbeitslosengeld nach Absatz 1 bezogen hat und in absehbarer Zeit die Voraussetzungen für den Anspruch auf Altersrente voraussichtlich erfüllt, auffordern, innerhalb eines Monats Altersrente zu beantragen;


    Das ist ja alles bis dahin gut und schön, nur der Hase liegt woanders im Pfeffer begraben!


    Dafür das Du vorzeitig in Rente gehst wird deine Rente gekürzt - und zwar dauerhaft, und nicht wie oft genug falsch dargestellt nur bis zum erreichen des dann gültigen regulären Renteneintritts, sondern auch noch darüber hinaus wird Dir diese Rente dann dauerhaft auf einem niedrigen Bezug gezahlt.


    Geh mal mit genau dieser Frage zum Rentenberater in der Kommune meist sind dort 2 monatliche Termine / Sprechstunden und hinterfrage die Folgen!


    dafür das die BA / ARGE die Statistik schönen kann, kriegst so gesehen auch noch nen Tritt in den Allerwertesten!


    Irgendwann kommen die bei der ARGE noch drauf den Leistungsanspruch gänzlich zu verweigern wenn jemand im hohen Alter auf Leistungsersuchen vor spricht, denn wie steht im Gesetz, Zielsetzung ist jemanden gänzlich und dauerhaft aus dem leistungsbezug der Bedürftigkeit heraus zu bringen, tja und wenn dann nur noch 24 Monate bis zur Rente anstehen, biste nicht mehr Vermittelbar udn von Dauerhaftigkeit kann man dabei ja auch nicht grade reden, also ist die Zielsetzung doch nicht mehr für einen berechtigten Lesitungsanspruch gegeben!



    Das sind immer alles ganz geile Lösungen, Hauptsache Vater Staat muss Dir Dein langes Berufsleben nicht irgendwie Zugute halten, unser Volksvertreter haben mit sowas ja auch kein Problem!