Jetzt kommst ganz hart!

  • Ich bin ja seid Anfang des Monats in einer Maßnahme: Arbeistvermittlung durch Dritte.
    Habe wie immer den Zuschuß für meine Tochter beantragt bei der Arge und auch im Anfangsgespräch mit dem dort in der Maßnahme für
    mich zuständigen Leitergesprochen und ihm mittgeteilt das ich ab dem 19.03 - 11.04. nicht anwesend sein kann da ich das Umgangsrecht gegenüber meiner Tochter wahrnehme. Er hatte es sich notiert und auch nix weiter dazu gesagt und heute kommt der Hammer. Dieser liebe Mensch, der auch laut seiner Visitenkarte Dipl- Psychologe ist möchte doch tatsächlich das ich in der Maßnahme weiter erscheine und meine Tochter sozusagen in der Zeit irgendwo bunkere (Opa usw.).
    Da dies aber nicht möglich ist und ich es persönlich auch nicht möchte, soll ich doch tatsächlich meine Tochter am Montag mit zu dieser Maßnahme nehmen bis zu einer genauen Klärung des Sachverhaltes.
    Ich dachte ich höre nicht richtig, Was soll ich den mit ihr da 7 Std machen, etwa die ganze Zeit dort an den Pc´s spielen lassen, Vertsecken spielen???
    geschweige denn die zusätzlichen Fahrtkosten, mit 7 Jahren muß man ja den Bus auch schon bezahlen.


    Meine Tochter ist mir wichtiger wie diese Maßnahme da ich sie so schon selten sehe durch die Entfernung ist ein 14 tägiges Umgangsrecht leider nicht möglich und der letzte Besuch war von ihr im Oktober letzten Jahres.


    Was soll ich denn nun tun, soll ich sie mit dahin nehmen , oder einfach fern bleiben?



    Gruß Ronny

  • also als arbeitnehmer kann ich auch nicht einfach mal 3 wochen, wenn es mir gerade gefällt, mein umgangsrecht mit meiner tochter ausüben. da muss ich vorher urlaub beantragen und genehmigen lassen. so ist es auch bei dir. du hättest einfach urlaub beantragen müssen.
    du bist natürlich jetzt verpflichtet, an der maßnahme teilzunehmen. anderfalls bekommst du halt sanktionen, gemäß sgb2. das leben ist kein wunschkonzert.


    Jetzt kommst ganz hart!: Westerwelle hat recht!