Hallo, ich habe mal eine Frage:
Ich bekam im Februar diesen Jahres Post von meinem Finanzamt. Enthalten war die Steuernachberechnung für meine Steuererklärung 2007, die ich damals (wo ich noch nicht Empfänger von Hartz 4 war) schon erstattet bekam. Jedoch ergab durch eine Neuberechnung, dass ich noch weiteres Guthaben hatte (also es wurde damals zu wenig ausgezahlt), was ich umgehend gutgeschrieben bekommen habe. Das Amt hat die Höhe von 80,20€ auf meinem Kontoauszug gesehen und hat nun eine Anhörung gefordert.
Ich müsse damit rechnen 50,20€ zurück zu zahlen für Februar .
Ich bin dazu nicht bereit, denn die Steuernachberechung war für das Jahr 2007, wo ich arbeiten gegangen war und auch meine Ausgaben hatte.
Dürfen die das?? Ist das gerechtfertigt?? Habe ich Chancen es ansonsten über einem Anwalt nicht zahlen zu müssen?? Wie soll ich verfahren und was bedeutet der Satz:
"Sie wussten bzw. hätten wissen müssen, dass der Ihnen zuerkannte Anspruch zum Ruhen gekommen oder ganz oder teilweise weggefallen ist (§[...]-SGB X)"