umzugskosten

  • hallo,


    ich bin in einer etwas speziellen situation:
    ich bin hartz4ler, über 25, aus gesundheitlichen gründen mit attest eine wohngemeinschaft verlassen, vorübergehend zu meiner mutter und halbschwester gezogen. der umzug war genehmigt von beiden trägern, mietvertrag mit mutter, wohngemeinschaft in ihrem einfamilienhaus. sie hat viel platz aber kein geld und schulden im alter. ich werde nicht unterstützt, kein unterhalt. es gibt keine haushaltsgemeinschaft, sondern zwei haushalte in einem einfamilienhaus. kein gemeinsames wirtschaften, keine auskunft über die finanzen meiner mutter. die abschlossene wohnung-geschichte brauchen wir hier nicht klären, braucht man nicht. das liegt dem amt alles vor, mehrfach erklärt von allen beteiligten. antwort in form von außendienst und keiner bearbeitung des antrags. ein hausbesuch hat angeblich ergeben, dass ich mich nicht dort aufhalte, keine zuständigkeit vorläge, sondern betrug durch mich. ich wurde nicht angetroffen, sondern meine 10jährige halbschwester. da sie fremden gegenüber abweisend reagiert, wußte sie von mir nichts zu sagen bzw. verneinte dass ich dort wohne. der außendienst hat sich nicht zu erkennen gegeben als amtsperson. die vernehmung minderjähriger ist unzulässig usw. jedenfalls erhalte ich seit dem einzug am 01.02 kein geld, außer umzugskosten durch alten träger und alte kaution vom alten vermieter. auch kein vorschuss, man bestreitet schlicht zuständig zu sein. stand der dinge, anhörung wegen fehlender begründung der vorwürfe zurückgewiesen. mir ist keine stellungnahme möglich, ohne begründete vorwürfe.
    die familiäre situation ist angespannt - todesfälle, pflegefälle, schlechte geschäfte und finanzen, rechtliche und gesundheitliche probleme. ich habe meiner mutter versichert, dass sie nicht noch mehr ärger bekommt durch den mietvertrag mit mir. im zweifelsfall kündigt sie mir fristlos, wenn nicht bald miete von mir gezahlt wird.
    es wird höchstwahrscheinlich erst später gerichtlich geklärt, dass die nichtbearbeitung und nichtzahlung unrechtens ist. in der zwischenzeit werde ich fristlos gekündigt sein.
    daher die frage, ob ein umzug dann naturgemäß als notwendig anzuerkennen ist?
    kdu der jetzigen wohnung ist im rahmen, wird aber ja eh (noch) nicht anerkannt.
    wohin dürfte ich ziehen? bzw was würde hinterher nachträglich bezahlt? im laufenden antragsverfahren werde ich wohl keine erfordernisbestätigung und kostenübernahme erhalten. ich rechne derzeit fest mit gerichtsverfahren und der forderung auf dem weg von schadensersatz.
    hier gibt es kaum wohnraum, auf dem land. ich werde obdachlos wegen vollkommen offensichtlichem fehlverhalten der sb. sollte ich da nicht die erste wohnung nehmen können die ich kriegen kann, auch in z.b. 500 km entfernung?
    was gibt es denn da so für urteile zu?