sind BSG Urteile nicht bindend für alle?

  • Hallo


    ich kämpfe seid knapp 2 jahren um das angerechnete Kindergeld und 3 Klagen laufen schon deswegen und 3 weitere Widersprüche sind bei der Arge noch in Arbeit.
    Am Montag hatte ich durch Zufall ein neues urteil vom BSG gefunden, Bundessozialgericht Kassel, Urteil vom 02.07.2009, B 14 AS 75/08 R


    Habe dies auch gleich meiner Sachbearbeiterin vorgelegt aber von Ihr kam nur wieder die Standardantwort: "Ist eine Einzelfallentscheidung und somit nicht bindend für sie"!


    Jetzt frage ich mich doch welche Urteile bindend für die Arge sind? Es kann doch net sein das es ein Urteil über die selbe Situation gibt aber noch 1000 andere wegen der gleichen Sache vor Gericht ziehen müssen und somit ne verzögerung von fast 2 jahren haben dadurch!


    Also meine Frage lautet: Ist denn dieses urteil bindend für All Arge Landkreise und wenn ja wie kann ich das meiner tante da begreiflich machen das sie die Kindergeldanrechnung rausnimmt wenn meine Tochter zu Besuch ist?


    Danke im voraus schon mal für die Antworten und eure Hilfe




    Gruß Ronny

  • Habe mir das Urteil nun nicht durchgelesen, wenn es aber eine höchstrichterliche Entscheidung ist, und das sind Entscheidungen der Bundesgerichte nun einmal (in diesem Fall das Bundessozialgericht, ist dies verbindlich für alle und muß rechtsverbindlich berücksichtigt werden.

  • Naja denke mal das die Kindergeldanrechnung bei Besuchskinder (Umgangsrecht) gleich ist und das Elternteil bei dem das Kind wohnt auch rechtlich nicht verpflichtet ist dies auszubezahlen, die Arge dies nicht mit als Einkommen anrechnen darf wenn es nicht zur Verfügung steht. Also denk mal schon das es im Grunde für jeden gilt der das Problem hat