Hallo
ich kämpfe seid knapp 2 jahren um das angerechnete Kindergeld und 3 Klagen laufen schon deswegen und 3 weitere Widersprüche sind bei der Arge noch in Arbeit.
Am Montag hatte ich durch Zufall ein neues urteil vom BSG gefunden, Bundessozialgericht Kassel, Urteil vom 02.07.2009, B 14 AS 75/08 R
Habe dies auch gleich meiner Sachbearbeiterin vorgelegt aber von Ihr kam nur wieder die Standardantwort: "Ist eine Einzelfallentscheidung und somit nicht bindend für sie"!
Jetzt frage ich mich doch welche Urteile bindend für die Arge sind? Es kann doch net sein das es ein Urteil über die selbe Situation gibt aber noch 1000 andere wegen der gleichen Sache vor Gericht ziehen müssen und somit ne verzögerung von fast 2 jahren haben dadurch!
Also meine Frage lautet: Ist denn dieses urteil bindend für All Arge Landkreise und wenn ja wie kann ich das meiner tante da begreiflich machen das sie die Kindergeldanrechnung rausnimmt wenn meine Tochter zu Besuch ist?
Danke im voraus schon mal für die Antworten und eure Hilfe
Gruß Ronny