Elternzeit als Verlängerungsgrund für Kindergeld?

  • Hallo an Alle,


    ich habe nach einer 2,5-jährigen Erziehungspause nun mein Studium aufgenommen und werde im September 25. Das würde ja eigentlich bedeuten, dass mir dann kein Kindergeld mehr zustehen würde.


    Nun habe ich aber heute zum ersten Mal etwas über einen Verlängerungstatbestand gehört, der ja bspw eintritt, wenn man Zivildienst absolviert. Dann kann man für diese Zeit auch über das 25. Lebensjahr hinaus Kindergeld beziehen.


    Dann bin ich über folgendes Zitat gestolpert:
    Auch eine Elternzeit von bis zu drei Jahren pro Kind stellt einen Verlängerungstatbestand dar (vgl die gesetzliche Wertung im § 10 Abs. 1 Nr. 2, 3 SGB II; § 26 Abs 2a SGB III; §§ 3 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 iVm § 56 SGB VI; siehe auch die Begründung des Gesetzesentwurfes; offen gelassen in BSG vom 30.6.1993 Az: 12 RK 6/93 SozR 3-2500 § 5 Nr 13).


    An den angegebenen Paragraphen habe ich direkt dazu nichts gefunden, habe aber auch noch nicht alles durchforstet. Aber wo könnte ich das zweifelsfrei herausbekommen (außer bei einem Anwalt ;) ) ... ?


    Vielen Dank für eure Hilfe,
    Dores