Hallo Leute,
ich hab nun das Glück, endlich nen Job bekommen zu haben und aus dem ALG 2 rauszukommen. Da ich nicht mobil bin und meine Arbeit 40km entfernt ist, ich noch dazu weitab jeder vernünftiger Bus- und Bahnverbindungen wohne, ist ein Umzug unumgänglich.
Da ich wechselnde Arbeitszeiten habe, bin auf sehr flexible Verbindungen angewiesen. Zudem befinden sich nahezu alle Freunde und der Teil meiner Familie, der mir wichtig ist im Ruhrgebiet (ich selbst im Münsterland). Hier, wo ich wohne bin ich, wie sagt man so schön: Am A...h der Welt - den ganzen Winter über hat man kaum jemanden zu Gesicht bekommen.Ausserdem hab ich dadurch ziemliche psychisiche Probleme bekommen, was auch vom sozalpsychologischen Dienst an die ARge schriftlich mitgeteilt wurde. Daher beabsichtige ich, ins Ruhrgebiet zu ziehen, weil ich dort einige günstige Wohnungen in Aussicht habe und die Verbindungen optimal sind. Mein Arbeitsort wird Münster sein, aber dadurch, dass Münster ne Universitätsstadt ist, sind die Mieten dementsprechend.
Leider hab ich nach meiner Firmen- und Privatinsolvenz so gut wie nichts mehr, die Möbel, die ich habe, sind so gut wie auf. Ich wohne zur Zeit in einem Mobilheim, das nicht dicht ist und daher hat s Mobiliar auch Schaden genommen. Mein neues Nettogehalt bewegt sich bei etwa 930,00 Netto.
Meine Fragen nun:
Worauf hab ich einen Anspruch, was kann ich beantragen (Wohngeld, Aufstockung, Fahrtkostenzuschuß)?
Worauf muss ich besonders achten. Meine neuer Wohnort läge in jedem Fall im Bereich einer anderen Arge?