Wie funktioniert das?

  • Hallo,


    mein Freund und ich sind jetzt seit fünf Jahren zusammen und möchten jetzt gerne zusammen ziehen.
    Ich bin zwar schon auf Arbeitsuche und möchte auch arbeiten, aber es gibt ja keine Garantie, das man eine Arbeit bekommt.:( Wir möchten aber trotzdem zusammen ziehen. Momentan wohne ich in einem 38qm großen Dachgeschoss Appartment. Die Wohnung ist zu zweit einfach zu klein. Wir haben es ja schon mal versucht. Mein Freund arbeitet auch bei einem Elektrofachmarkt ähnlich wie Mediamarkt. Er verdient Netto ca 1100 Euro. Wenn wir zusammen ziehen wollen (zwei bis drei Zimmer Whg) dann kann er alleine nicht für die MIete aufkommen. Zumal eine Wohnung in einer adäquaten Größe ca. 600 Euro kalt Monatlich kostet. Ich habe ein Auto, welches ich auch brauchen werde, wenn ich auf Arbeitssuche gehe. Wie ist das jetzt?


    Muss er als (momentaner) Alleinverdiener die Wohnung und die Nebenkosten alleine tragen oder bekomme ich als Hartz IV Empfänger die Hälfte als bezahlt, so das jeder die Hälfte zahlen kann??


    Wie viel wird mir auf Grund des Gehalts meines Freundes abgezogen?


    Wird mir überhaupt noch was zugestanden, wenn ich mit ihm zusammen ziehe??


    Fragen über Fragen.
    Über Eure Hilfe würde ich mich sehr freuen.


    Grüße
    Nina

  • Soweit mir bekannt ist, würde bei Euch das "Jahr auf Probe" zutreffen. Da wirtschaftet jeder für sich. Ihr solltet dabei auch ein Schreiben aufsetzen und beidseitig unterzeichnen das Ihr nicht für einander wirtschaftlich aufkommt. Somit bekämst du deinen Anteil für die Kosten der Unterkunft und regelleistung vom Amt.
    (Wenn ich was falsch fomuliert habe, Bitte berichtigen.Danke.)

  • @ NinaS78 - die Antwort von Bine NRW ist leider nicht ganz richtig, zunächst einmal erklärst Du hier das Du schon 5 Jahre mit Deinem Freund zusammen bist, also kann man von einem gewissen "für einander einstehen / eintreten" ausgehen. und das wird die ARGE auch so zunächst einmal annehmen, es sei denn Ihr erklärt ausdrücklich das dies nicht der Fall ist und zunächst einmal abchecken wollt ob das dauerhaft für Euch in Betracht kommt. Dies muss allerdings ausdrücklich erklärt und beantragt werden, ansonsten geht die ARGE davon aus das eben ein gegenseitiges "für einander einstehen" vorliegt!


    Die Antwort ist zwar grundsätzlich richtig, aber nur wenn Ihr eine entsprechende Erklärung ausdrücklich abgebt. Ihr wollt Leistungen abrufen und somit habt ihr die Erklärungen diesbezüglich vorzubringen, die ARGE muss nicht nach diesem Umstand fragen sie darf davon ausgehen das durch die Äusserungen "Freund" und "Zusammenziehen" ein "für einander einstehen" gegeben ist!

  • Stylewolf : Nein das kostet die Miete warm!!!



    Wieso ist das so tragisch, wenn mein Freund und ich getrennte Rechnung machen?
    Jeder empfiehlt einen, zwei getrennte Konten zu haben. Nur die Miete mit
    Nebenkosten wird auf ein gemeinsames überwiesen.
    Mein Freund kann auch nicht finanziell für mich einstehen. Darüber hinaus,
    habe ich schon immer meine Sachen selbst gezahlt.
    Man muss nicht alles miteinander teilen. Wir sind zwar schon fünf Jahre zusammen,
    leben aber getrennt, weil es bei mir vorher auch beruflich nicht ging.
    Es kann doch nicht sein, das manch alleinstehende arbeitslose
    eine vier Zimmer Whg. hat und wir müssten auf 38 qm leben.
    Irgendwo verstehe ich unser System nicht mehr.:(


    Horst : Wie würde denn Deiner Meinung nach die Arge handeln,
    wenn wir "füreinander einstehen" ???


    ratlose Grüße
    N.