Mehrbedarf

  • Hallo und guten Morgen.


    Nun ist es auch bei mir an der Zeit, sich in einem Forum Informationen zu holen, um der Willkür und Unfreundlichkeit unserer Sachbearbeiterin in der Arge Kassel entgegenzuwirken und (in schriftlicher Form) Wiederspruch einzulegen.
    Zu uns, ich bin nach 6 jähriger Selbständigkeit (Veranstaltungsdienstleister) aus gesundheitlichen Gründen (den zweiten Herzinfarkt) in das ALG2 System gerutscht, habe in dem Zuge natürlich gleich meine ganze Familie (Frau und zwei Kinder) mitgenommen.
    Nun sind da einige Fragen, die ich mir aus den ganzen Gesetzestexten und Forenbeiträgen, nicht ins Reine lesen kannI. In einem Alg2 Rechner habe ich einen Antrag durch, beziehungsweise nachgerechnet. Und nun die Frage: WAS IST MEHRBEDARF??? Es wird in dem Rechner ein Mehrbedarf für kostenaufwendige Ernährung (erhöhte Blutfette) aufgeführt und mit 35.79 € berechnet. Das ist die Berechnung für einen Erwachsenen, also für mich, der an einer vererbten Stoffwechselstörung (Hypercholesterinemie) leidet und dadurch schon zwei Herinfarkte hatte, den ersten im Alter von 34 Jahren, den zwieten mit 45. Nun sind meine beiden Jungs (der Eine ist 10, der Andere ist 5 Jahre) auch schon in ärztlicher Behandlung, weil die Beiden das Glück hatten auch diesen Gen Defekt von mir zu erben und der "Große" muß sogar schon Tabletten nehmen., Für die beiden ist die stark fettreduzierte Ernährung genau so wichtig wie für mich, nur werden Kinder wohl nicht als mehrbedarfswürdig betrachtet. In anderen Texten steht, das eine Stoffwechselstörung und eine dafür stark fettreduzierte Ernährung, nicht zu bewilligen ist .
    Kann mir jemand in dieser Sache helfen, oder hat einer von Euch in der Sache schon Erfahrungen gesammelt?
    Es wäre nett von Euch zu hören.


    MFG Jensa
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  • Hallo jensa!


    Habe hierzu leider auch nur das Wissen welches hier im Forum nachzulesen ist, scheint so das vele Diabethiker und sonstwie behinderte Mitbetroffene oft genug von der ARGE verarscht, hingehalten oder bis zur Sozialklage genötigt werden. Ist wie vieles im SGB II auf Entscheiodungen gebaut ide da mit der Bezeichnung "Kann"-Bestimmung zu betiteln sind . Für die ARGE heisst das scheinbar immer gleich kann zunächst einmal abgelehnt werden. Grade mit dem letzten Urteil des BGH denke ich aber werden da die Pforten in Richtung tatsächlich zu ermittelnder Bedarf geöffnet. Also Antrag stellen, in Widerspruch gehen und Sozialklage einreichen!