erst mal ....danke an Euch beiden !
Verstehe nicht, dass es keine rechtliche Grundlage dazu gibt.
Mein Sohn ist doch sicherlich nicht der Einzige, der noch zu Hause wohnt, eine abgeschlossene Berufsausbildung hat und Hartz 4 braucht. Warum dies dann im Ermessen der Beraterin liegt, kann ich gar nicht verstehen!
Im Netz habe ich noch einen Paragrafen dazu gefunden, den ich aber nicht verstehe. Hat der was mit meinem Anliegen zu tun?
§§33
...
2. mit dem Verpflichteten verwandt ist und den
Unterhaltsanspruch nicht geltend macht; dies
gilt nicht für Unterhaltsansprüche
a) minderjähriger Hilfebedürftiger,
b) von Hilfebedürftigen, die das 25.
Lebensjahr noch nicht vollendet und die
Erstausbildung noch nicht abgeschlossen haben
gegen ihre Eltern,
Quelle http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/02/index.php?norm_ID=0203300