Mal so am Rande erwähnt, Akteneinsicht in die per Hand und in die elektronischen wäre doch mal ´ne Maßnahme, um zu überprüfen, ob der Name richtig geschrieben ist § 25 SGB X. Sobald lediglich eine Akte vorgelegt wird, beginnt man was zu verheimlichen, darauf bestehen das sämtliche Akten vorgelegt werden
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