Hallo zusammen
habe im jan 2010 ne 3 zi whg bezogen mit meinen kindern kaution wollt ich abzahlen war auch abgeklärt.
nur bin ich jetzt dauerhaft erkrankt und werd erstmal ne weile nicht arbeitsfähig sein. vielleicht auch garnicht mehr wenn sich die diagnose sich bestädtigt
dies hab ich auch meinen vermieter mitgeteillt das ich die kaution nicht aufbringen kann habe aber bis jetzt meine miete immer pünktlich gezahlt, meine Wm ist 500 €
habe ihn daruf hin mitgeteillet das ich mir ne billigere whg suchen werde das ich auf dauer erstmal daheim bin
jetzt kann ich eine 4zi.- whg bekommen für 350 WM brauch keine kaution bzw anteile bei der genossenschaft zahlen dasheist für mich und meine kinder spare ich ernorm dadurch
meine frage.
kann ich die whg kündigen fristlos ??? oder nur mit kündigungsfrist ???
vermieter hat mich drauf hin gewiesen das ich die whg GARNICHT kündigen kann weil die kaution nicht entrichtet ist. aber habe KEINE mietrückstände stimmt das. den genau das ist das ja warum iich ausziehen will weil ich sie nicht aufbringen kann
wer kann mir helfen ein tip geben gib es vielleicht eine rechtsprechung mit urteil
ES IST DRINGEND HAB NÄMLICH HEUT DIE ZUSAGE BEKOMMEN DAS ICH DIE WHG HABEN KANN:
Wäre sehr dankbar für schnelle antworten.
danke Rico