Guten Abend oder auch guten Morgen alle zusammen:)
Kannnicht schlafen da ich mir seit stunden den kopf zerbreche,und das dank unserer lieben ARGE wie so oft:(
folgender fall liegt vor:
ich habe vor kurzen einen bescheid von der arge bekommen,das wohl geprüft werden soll ob in meinem fall eine sanktion nötig wäre.da ich unter 25 bin wäre diese zu 100% zu sanktionieren.die begründung für eine mögliche sanktion ist die,das ich einer bewerbungsmöglichkeit nicht wahr genommen hab.
nun zu meinem speziellen fall und zu meiner frage/n:
ich lebe mit meiner verlobten und unserem gemeinsamen sohn(knapp 1 halbes jahr alt) zusammen.
der antrag auf hartz4 wurde von meiner verlobten gestellt,d.h. unser sohn und ich stehen mit in der bedarfsgemeinschaft drin.
Jetztwollte ich euch fragen ob mir einer sagen kann ob die arge eigtl.,auch im fall das der oben aufgehfürhte sachverhalt zu trifft,überhaupt so einfach eine sanktion meines anteiles der bedarfsgemeinschaft durchsetzen darf,da wie oben ja bereits erwähnt auch ein kind mit in unserem haushalt lebt,das ja auch von irgendwas ernährt werden muss oder gewickelt etc.
eine weitere frage die mich noch beschäftigt möchte ich ebendirekt mit einbringen:
einfach mal angenommen die arge sanktioniert meinen kompletten anteil desgeldes,bin ich dann eigtl. überhaupt noch verpflichtet der arge gegenüber,weiterhin deren eingliederungsvereinbarungen zu unterschreiben?
weil mal ganz ehrlich,ich persönlich erkläre mich nicht dazu bereit,auch nur noch eine weitere eingliederungsvereinbarung zu unterschreiben,und zwar für die zeit wo ich dann sowieso kein pfennig von denen sehen würde...naja genug jetzt^^das ist schon viel bisher.naja,ich hoffe das mir einer von euch vllt. weiter helfen kann und freue mich auf jede antwort:)
-
-
Du hast nun mal die Pflicht, Bewerbungsgesprächstermine wahrzunehmen. Da du dies nicht getan hast, ist die Sanktion vermutlich gerechtfertigt. "Du" wirst sanktioniert, ich denke nicht, dass ihr alle Drei mit Kürzungen rechnen müßt. Wenn du dich nun im Weiteren weigerst, die Eingliederungsvereinbarung zu unterzeichnen, weil du dich nicht bewerben "willst", wirst du eben auch noch weiter sanktioniert. Du schadest nicht nur dir selbst, sondern auch und insbesondere deinem Kind, oder wirst du das Geld, dass du/ihr für euer Kind erhaltet, nicht auch für dich selbst verwenden (wollen, müssen), wenn du aufgrund deiner Verhaltensweise für dich nichts mehr bekommst.
Warum hast du eigentlich das Bewerbungsgespräch nicht geführt und möchtest dich nicht weiter bewerben? Wenn du das wolltest, könntest du frei weg ja auch diese Eingliederungsvereinbarung unterzeichnen. Denkst du wirklich, du erhälst staatliche Unterstützung, auch wenn du dich offen dazu bekennst, nichts zur Beendigung deiner Arbeitslosigkeit beitragen zu wollen? Versetze dich doch einmal in deren Lage. Wie würdest du dich verhalten?
-
planlos
Nachdem ich dir hier geantwortet hatte, habe ich gesehen, dass du unter anderer Überschrift dieselbe Frage, also absolut identisch, um 4.41 Uhr noch einmal gestellt hast. Das ist so nicht gewünscht hier im Forum, bringt einiges durcheinander und dich nicht weiter. Daher habe ich den zweiten, inhaltlich identlschen, Beitrag gelöscht.Lirafe
-
^^ich habe nirgends geschrieben das ich mich "nicht weiter bewerben will" und zu deiner frage warum ich mich bei diesem arbeitsgeber nicht beworben habe...das is ganz einfach,als ich mich nämlich damals zur jobvermittlung angemeldet habe,wurde ich gefragt bis zu wie viel km die arbeitsstelle maximal entfernt sein dürfe,damit ich halt auch zur arbeitsstelle gelangen kann,darauf habe ich angegeben das es auf jeden fall ziemlich ortsnah sein sollte,da ich weder führerschein noch auto hab,und auch sonst in keinster weise motorbetrieben mobil bin,und das wurde zur kenntniss genommen,in die vermittlungsdaten mit rein geschrieben und pi pa po.....so,und dann krieg ich nen angebot auf das ich mich bewerben soll...eigtl. kein thema,hätt mich auch über neue arbeit gefreut,aber nicht wenn ich deren meinung nach jeden morgen 24 km zu fuss hin latschen soll und nach der arbeit wieder zurück oder wie^^klaro,und wenn ich dann abends nach 2 stunden fussmarsch zu hause bin,pass ich dann noch den restlichen abend auf meinen kleinen sohn auf um meiner verlobten nen bissl arbeit ab zu nehmen.....bildlich gesehen echt ne coole vorstellung,falls die arge sich das echt so denkt...sry^^da kam wohl mein sarkasmus wieder etwas zu krass zum vorschein gerade:p....und naja,was öffentliche verkehrsmittel angeht^^......ich sach mal so...wenn wir ne verbindung hier hätten,nach da,wo ich mich bewerben sollte,dann hätt ich wohl die genommen;)
und nun nochmal kurz zur eingliederungsvereinbarung....warum ich frage ob man während einer laufenden sanktion,das recht hat die eingliederungsvereinbarung nicht zu unterschreiben?ganz einfach,das mit der eingliederungsvereinbarung habe ich jetz nicht darauf bezogen,wenn es sich inhaltlich um das nachkommen der bewerbungspflicht etc. pp handelt...meine frage war nur auf solche bezogen,dir zur einwilligung einer 1-Euromaßnahme dienen und dahin gehend bin ich ehrlich gesagt der meinung,das ich bestimmt nicht verpflichtet bin,irgendwo bei der stadtreinigung oder ähnlichen für´n 1,05Euro die stunde,jeden tag 8 stunden malochen zu gehen,nur weil die arge das so will,obwohl MIR im endeffeckt sogar die unterstützung von der arge gesperrt,oder im prinzip eigtl. sogar schon verweigert wird:( -
Vielleicht solltest du in dem Fall Widerspruch einlegen, wenn es zur Sanktion kommt, du den Bescheid hast und die Situation noch einmal darlegen - also die des Arbeitsweges - unter (natürlich) Nachweisen, dass du keine bzw. nur eingeschränkte Möglichkeiten mit öffentl. Verkehrsmitteln hättest. Das mit der 1-Euro-Maßnahme hast du auch nicht so formuliert in deiner Anfangsfrage. Vielleicht solltest du diesbezüglich mal - außer der Reihe, also ohne dass "die" "dich" einladen, sondern weil "du" dich "kümmerst" ein Gespräch (möglichst sachlich) mit der/dem für dich zuständigen Sachbearbeiter(in) führen und das Ergebnis auch festhalten. Am Sichersten wäre es, du nähmst jemanden (nicht deine Freundin/Verlobte) als Zeugen mit, wobei du das Wort "Zeuge" ja nu`nicht gleich so "ausschmücken", also betonen mußt, sondern der/die ist eben gerade mal einfach dabei.
-
oh man:(das ist krass...des is aber schon bissl her,als ich bei der agentur für arbeit mein "vermittlungsprofil" erstellt habe...genauer gesagt das is jetzt ca. 8 jahre her,das wurd gemacht da war ich noch 16...wenn überhaupt noch nachweiße zu den angaben vorhanden ist,dann irgendwo in den akten der agentur für arbeit oder auf einem pc gespeichert,und die sacharbeiter haben seitdem bis heute auch schon ab und an mal gewechselt...normalerweiße sollte ein neuer sachbearbeiter ja die unterlagen anfordern vom vorrigen sachbearbeiter,aber aus eigener erfahrung hab ich auch schon erlebt das nach einem wechsel der bearbeiter so wirklich mal alles an unterlagen angeblich "nicht" vorliegen würden obwohl alles vorher bei dem vorher zuständigen abgeben wurde(das ist kein ausgedachter fall und kein beispiel o.ä.)....habe dies selbst bei meiner mutter mit bekommen ,als sie und mein stiefvater umziehen mussten weil die wohnung nach dem auszug von meiner verlobten und mir zu groß ist für die beiden alleine...und dann ging das spielchen los,probleme über probleme weil angeblich benötigte unterlagen noch nicht abgegeben wurden,die aber eigtl. scho seit über nem jahr da abgegeben wurden von meiner mutter....wer weiß ob die da zu dem bewerberprofil nach 8 jahren überhaupt noch was finden,oder ob dann vllt. komischerweiße angeblich nie eins erstellt wurde...man,die ARGE is echt spannender als nen Ü-EI,sry musste raus...ach man immer dieses theater-.-*
aber weist du,ich erklär mal nen bissl wie´s angefangen hat,da hab ich ne einladung zu einem gespräch bei der agentur f. arbeit bekommen,wo es um die möglichkeit über die vhs einen abschluss nachträglich zu erlangen ging,zu der zeit war meine verlobte noch mit unserem kleinen schwanger....bei dem gespräch habe ich unmissverständlich erklärt,das ich befürchte den schulabschluss nicht zu erreichen,da eben auch innerhalb von dem schuljahr unser sohn auf die welt kommt und ich von daher auch nicht viel zeit bzw. ruhe gehabt hätte um für die klausuren zu lernen,war ja halt anfangs auch eine komplett neue und unbekannte situation mit einem kind,daraufhin habe ich meinem sachbearbeiter meinerseits einen vorschlag entgegen gebracht,das ich mich bereit erkläre auch einen 1-euro job satt der schule zu machen,da ich in dem fall zumindest nicht den lernstress/druck habe,darauf hin erwiderte mein sachbearbeiter,das dass nicht möglich wäre und das ich das angebot mit der vhs-maßnahme annehmen "MUSS" und das ich im falle der verweigerung der maßnahme definitiv eine 100%tige sanktion für die dauer von 3 monaten bekäme...naja,hab dann ehrlich gesagt "gezwungener weise"die masnahme zum erlang des hauptschul-abschlusses begonnen,dann kams wie´s kommen musste,nach etwas mehr als 4 monaten wurde ich aus dieser masnahme wieder raus geholt aufgrund von unzureichendem notendurchschnitt,darauf hin wollte mein sachbearbeiter mich auch schonmal zu 100% sanktionieren,mit der begründung,"unzureichende bemühungen des teilnehmers,das ziel der masnahme zu erreichen(wobei ich schon vorher im gespräch sagte,ich weiß nicht ob ich das dann alles schaffe mit lernen,schule,kind etc. und dementsprechend auch ein gegenangebot gemacht habe,einen einfachen 1Euro-Job zu machen satt der schule.......*durchatme*^^sry,war jetz ne sehr lange geschichte,hoffe du hast zeit zum lesen^^....habe jetz auch beabsichtigt mal den anfang der ganzen sache erzählt,womit es eigtl. alles anfing,weil ich vorhin noch´n bissl im netz rum gestöbert habe bezüglich ALG" und dabei auf das gestoßen bin:
"1.1. GrundsätzlichesGrundsätzlich gilt, daß die Einliederungsvereinbarung (EGV) ein öffentlich-rechtlicher Vertrag ist. Das bedeutet, Ihr seid Vertragspartner! Eine EGV wird immer, auch wenn es so mancher Fallmanager gern anders hätte, zwischen den Vertragsparteien ausgehandelt. Hierzu ist es üblich, daß man vor Abgabe der Unterschrift das Vertragswerk einer Überprüfung unterziehen kann (ggf. auch durch einen Rechtsanwalt o.a.), und das der Fallmanager einem hierzu eine angemessene Zeit einräumen muß. Als angemessen ist mindestens ein Zeitraum von 1 Woche zwischen Erhalt und Abgabe anzusehen (also 7 Wochentage + 2). Solange ihr mit dem Fallmanager über die Ausgestaltung der EGV in Verhandlung steht, sind Sanktionen rechtswidrig. Allerdings könnt Ihr diese Verhandlungen auch nicht unendlich ausdehnen. Solltet Ihr zu keinem Konsenz kommen, so unterschreibt grundsätzlich nur mit dem Zusatz "Unter Vorbehalt" oder laßt es auf einen Verwaltungsakt ankommen. Gegen die EGV zu Klagen ist schwierig, da sie keinen Verwaltungsakt darstellt. Wenn Euer Fallmanager die EGV per Verwaltungsakt für gültig erklären will, dann laßt ihn handeln. So wird der Gang zum Sozialgericht frei, und die Sanktionierung verbietet sich, da durch den Verwaltungsakt die EGV (vorläufig) zustande gekommen ist.
1.2. Der Fallmanager lehnt meine Gegenvorschläge ab
Wenn Ihr dem Fallmanager eure Gegenvorschläge, die Ihr unter Zugrundelegung der hier gemachten Ausführungen erarbeitet habt, unterbreitet, und er diese komplett ablehnt, dann zeigt er sich nicht verhandlungsbereit. Diese Verhandlungsbereitschaft muß er aber haben, denn hierzu verpflichtet ihn § 15 SGB II, sowie die Arbeitshilfe zur Eingliederungsvereinbarung § 15 SGB II ( Randziffer 15.1). Eine Weigerung zu Verhandlungen würde somit ein rechtswidriges Verhalten des Fallmanagers darstellen."
...naja,was solls...demnach was da steht,hätte mein sachbearbeiter meinen gegenvorschlag garnicht auf anhieb ablehnen dürfen und mich auch nicht vor die wahl(ich bevorzuge in dem fall eher das wort "bedrohung/erpressung" stellen dürfen,von wegen so ne späße wie schule oder sanktion und andere möglichkeit gibs nich.....denke auch das beschreibt schonmal die grundbasis auf der ich mich noch einmal mit meinen bearbeiter zusammen setzen soll,um eine "gemeinsame lösung" zu finden...es heißt zwar immer die ARGE hätte auch vorschriften an die sie sich halten müssen....oder scheinbar wohl eher nach dem denken mancher bearbeiter wohl doch eher sowas wie "möglichkeiten zum aussuchen"und scheinbar derer meinung nach nicht keine vorschrift ist....und unter solchen vorraussetzungen sollen ich/wir/viele andere ALG2-Empfänger auch, mit der ARGE "zusammen" arbeiten...nein danke,unter solchen umständen ist eine zusammen arbeit,auch wenn sie erwünscht wäre doch garnicht erst möglich...naja,am ende bleibt eh alles gleich...die arge macht mit uns was sie wollen und wir müssen schön brav wie kleine hündchen kooperieren..also ich persönlich komm mir inzwischen echt ziemlich verarscht vor,allein wegen dem beispiel mit der schule den ich geschrieben habe,und naja,was solls.....werd jetz auch erst mal off,hab eh gerade ziemlich die schnauze voll,hab post,und der zufolge kann ich mir jetz schonmal die sanktion im goldrahmen an die wand tackern-.-*...werd die tage noch mal rein schauen ob noch antworten gekommen sind...wünsch dir/(euch,wenn noch welche schreiben sollten) nen schönen tag^^
-
Kleiner Tipp am Rande:
1. Hättest Du für die Stelle auf die Du dich bewerben solltest nicht Fahrtkosten beantragen können? Dann wäre dein "24-km-zu-Fuß"-Argument nämlich hinfällig.
2. Versuche bitte auch mal die Hochstelltaste zu benutzen. Es ist unheimlich anstrengend soviel Text zu lesen wenn du alles klein schreibst. Nimm Dir einfach für deinen beitrag 5 Minuten mehr Zeit und man kann ihn besser lesen.
Danke.
Ähnliche Themen im Forum
-
- Thema
- Antworten
- Letzte Antwort
-
-
-
--HILFEEE!!!--kein BAB, kein ALG2
- sylvia86blau
-
- Antworten
- 0
- Zugriffe
- 7,9k
0
-
-
-
-
, unter 25, brauche dringend Hilfe 4
- vip-lady
-
- Antworten
- 4
- Zugriffe
- 9,5k
4
-
-
-
-
!! öffentl. petition wegen kindergeld !! 2
- sich wehren
-
- Antworten
- 2
- Zugriffe
- 9,2k
2
-
-
-
-
!Hilfe ! AlG II verlangt alle Zahlungen zurück incl. KV usw. 6
- witwemitvierkindern
-
- Antworten
- 6
- Zugriffe
- 15k
6
-
-
-
-
???? was heisst das genau ????? 1
- sarah_en
-
- Antworten
- 1
- Zugriffe
- 7k
1
-