Hartz 4, Umschulung und Miete

  • Hallo,
    ich bin mir nicht sicher ob ich hier im richtigen Forum bin aber ich werd einfach mal mein Problem schildern.


    Ich bin über 25 und somit darf ich ja eine eigene Wohnung bewohnen. Ich bin vor 3 Monaten nach Leipzig gezogen weil ich eine Zusage für einen Job hatte. Denen ist dann doch eingefallen das sie doch lieber Stellen abbauen. So stand ich dann arbeitslos in Leipzig. Einen Monat später hatte ich einen Herzinfarkt und wurde dort ins Krankenhaus eingeliefert. Von dort wurde ich wieder nach Hessen in die Nähe meiner Eltern verlegt. Mittlerweil bin ich entlassen und muss meine Wohnung kündigen da ich zur Zeit "in der Nähe" meiner Eltern sein muss falls wieder etwas passiert.


    Ich habe mich heute wieder auf meinen Heimatort umgemeldet und wohne auf der Coach meiner Eltern. Bei meinem JobCenter hab ich mich auch schon gemeldet und habe einen neuen Antrag für ALG II bekommen. Jetzt darf ich aber am 19.04.2010 eine Umschulung machen. Muss aber hier wieder ausziehen da meine Eltern ihr Haus verkaufen und in eine kleinere Wohnung ziehen wo für mich kein Platz bzw. Zimmer da ist. Da ich in einem sehr kleinen Ort wohne bin ich sehr froh das ich hier überhaupt eine Wohnung gefunden habe.


    Das Problem ist jetzt das die Wohnung 270 Euro kalt kostet und 70 qm hat. Soweit ich weiß bekommt man ja 359 Euro ALG II. Die unterstützte Miete vom Center beträgt für 45 qm 171 Euro. Strom ca. 30 Euro. Ein Monatsticket für den Bus zur Umschulungstätte kostet 24 Euro.


    Nach meiner Rechnung müsste ich, wenn ich den Rest der Miete selber bezahle, noch 205 Euro haben. 205 Euro sind natürlich sehr wenig Geld.


    Was könnte ich noch beantragen oder machen das ich etwas mehr Geld zur Verfügung hätte? Gibts noch irgendwas was ich am Sozialamt o.ä. beantragen kann? Oder irgendwelche Zuschüsse? Oder könnte ich einen 400 Euro Job für Abends annehmen ohne das Abzug bei ALG II habe?


    Viel Text und ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen. Ich danke schonmal im vorraus.


    Chris

  • wenn die umschulung über die arge läuft wirst du fahrgeld beantragen können, also wäre dir da schon mal geholfen..
    steht euch da echt nur so wenig zu, für eine kleine wohnung, das ist hart..
    du bekommst deine regelleistung + unterkunftskosten und dann ebend noch das fahrgeld..benutze doch mal einen rechner (in meiner signatur), dann kannst du besser mit den zahlen umgehen, der ist aber nicht 100%ig..
    einen 400€-job kannst du annehmen, allerdings wird dir dieser angerechnet, mit 100 freibetrag und dann nochmals 20% vom rest..

  • Bevor du eine zu große (viel zu große sozusagen) Wohnung mietest, die auch noch über den zulässigen Kosten der Unterkunft in eurer Region liegt, würde ich an deiner Stelle unbedingt vorher beim Amt vorsprechen. Nicht, dass du gleich wieder ausziehen mußt, denn ob du das von deiner Regelleistung selbst beisteuern möchtest oder nicht, interessiert die einerseits nicht, andererseits lassen die es auch nicht zu und die Frage taucht auf, wie du das eigentlich "schaffen" willst.
    Habe gerade einen ganz "krassen" Fall in meiner Umgebung. Meine Freundin bewohnt mit Familie ein eigenes Haus (belastet) und muß aus ihrer Regelleistung (was in dem Fall aber normal ist) zu den monatlichen KdU etwas beisteuern, was aber bei Eigentum wegen der Tilgung normal ist.


    Nun verlangen die, dass sie das Ding verkauft und haben ihr geschrieben, wie groß die dann anzumietende Wohnung sein darf, weil ihnen das, was sie aus der Regelleistung für die KdU verbrauchen müßte, zu viel ist und auch bei Eigentum nur noch Kosten, die der ortsüblichen Miete ähneln, übernommen werden. Sie dreht zur Zeit völlig durch, weil das unglaublich ist, zumal sie mit einem Batzenschuldenberg `rauskäme, falls sie überhaupt nen Käufer findet. Und was, wenn sie zwei oder drei Wochen später wieder Arbeit hat? Also dies nur als Beispiel - bitte geh`zum Amt, "bevor" du etwas endgültiges in die Wege leitest (Mietvertragsabschluß).


    Gruß. Lirafe

  • Danke schonmal für eure Antworten.


    Ich hab einen Bogen bekommen den ein Vermieter ausfüllen kann bevor ich die Wohnung nehme. Den kann ich bei Antragsabgabe vorzeigen. Das werde ich vorher machen.


    Was bedeutet 100 Euro Freibetrag? Wenn ich 359 Regelleistung bekomme und habe einen 400 Euro Job das ich nur noch 59 Euro ALG 2 bekomme?


    Danke

  • Du meinst sicher den Betrag, den man anrechnungsfrei hinzuverdienen kann, vermute ich. Wenn du 400 Euro verdienst, darfst du 100 Euro anrechnungsfrei behalten und vom Restbetrag (also den verbleibenden 300 Euro) 20 % = 60 Euro, so dass du insgesamt dann 160 Euro behalten kannst von den hinzuverdienten 400 Euro. Diese 160 Euro hast du zusätzlich zu deiner Regelleistung in Höhe von 359 Euro Regelleistung.