Nachweis Bewerbungsbemühungen per Email an Arge?

  • Hallo, :)


    lt. meiner Eingliederungsvereinbarung muss ich (alle 3 Monate) die Nachweise meiner Bewerbungsbemühungen persönlich bei der Arge abgeben.
    Gibt es einen Gesetzestext, der das besagt oder kann mit dem Arbeitsvermittler "ausgehandelt" werden, dass die Nachweise per Email an ihn geschickt werden?


    Hintergrund: Die Kosten:
    - 19 Seiten Papier
    - Druckertinte für 4 DINA 4 Seiten beidseitig Bewerbungsnachweis plus 15 Seiten beidseitig Belege (Absagen, Anschreiben)
    - Strom für Drucker
    - Strom für Internnetverbindung
    - Zeit für's Ausdrucken
    - Fahrzeit und Fahrtkosten zur Arge
    - Wartezeit bei der Arge,
    - Nerven, da dort Konfrontation mit Frechheiten des Sachbearbeiters.


    In der Eingliederungsvereinbarung kein Wort zu diesen Kosten.
    Wo im Regelsatz enthalten?
    Dass die Fahrtkosten im Zuge der Nachweisabgabe via vorherigem Antrag zu erstatten sind, ist klar.
    Wie sieht es mit Erstattung der Kosten für Papier etc. aus?


    Vielen Dank!
    margerite