.. dieses Gesetz genau?
Ich lebe momentan mit meiner Mutter, wir beide bekommen Arbeitslosengeld II.
zahle zur hälfte die Miete. Ich kann einfach nicht mehr mit meiner Mutter leben, es gibt Zoff und Ärger, die Wohnung ist leider auch groß und ende des Jahres gibts hohe Nachzahlungen, die vom Amt nicht übernommen werden. Die nerven liegen einfach blank bei mir. Will mich endlich auf mein eigenes Leben konzentrieren, es geht so nicht, bin 27 Jahre. Wenn ich doch eine kleine Wohung für die gleiche Kosten finde, die ich momentan für meinen Mietanteil bezahle, sollte dies doch kein Problem darstellen oder..? Was kann ich tun, die werden bestimmt alles abblockieren und nicht genehmigen, weil es für Sie wohl nicht notwendig erscheint.
Die Zeit davor, war ich über Zeitarbeit beschäftigt, da konnte ich sowieso keine Wohnung finden, weil Vermieter sowas ungern sehen. Dann schmiess mich Zeitarbeit raus und nu sitze ich immernoch hier.. ich rotiere nur im Kreis..will auch nicht der diener meiner Mutter sein. hab echt langsam genug vom ganzen..
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Stelle doch einfach mal einen Antrag, suchst dir vorher eine Wohnung
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Als Ü25jährige(r) steht dir eine eigene Wohnung zu. Erkundige dich beim Amt über die zulässige Größe (lt. Vorschrift sind das 45 qm für eine Person) und den in eurer Region zulässigen Kosten der Unterkunft, die übernommen werden. Dir steht auch eine Erstausstattung zu. Du suchst dir dann eine Wohnung und läßt dir die dort vor Unterzeichnung des Mietvertrages aber noch "genehmigen", und zwar dringend "schriftlich". Wenn die das ablehnen sollten, was ich nicht glaube, weil es dazu keine Rechtsgrundlage gibt, legst du Widerspruch ein. Aber wie gesagt; die versuchen "es" zwar erst einmal, aber letztlich wirst du ausziehen können. Einen falschen [I]schriftlichen[I] Ablehnungsbescheid schreibt dort niemand (gerne).
Gruß. Lirafe
Ach ja, und zu deiner Frage "... wo steht ..." . Oft steht in den verschiedenen Gesetzen nicht, was man darf, sondern eher, was "nicht". So also beispielsweise im Hinblick auf diese "U25"-Regelung auch. Da greift der Umkehrschluß, also wenn man U25 nicht ausziehen darf, ist das wohl Ü25 "erlaubt".
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