Hallo,
ich habe auch eine Frage und weiss nicht, was ich machen soll:
Ich bin 23 Jahre alt und bekomme Arbeitslosengeld I. (Habe meine Ausbildung beendet und seitdem arbeitslos). Das Arbeitslosengeld ist dementsprechend wenig. Jetzt habe ich eine Wohnung gemietet und den Mietvertrag auch schon unterschrieben (war froh, dass die überhaupt an mich ohne Job vermieten) ich muss noch die Kaution bezahlen. War bei der Arge um ein Darlehen bitten und die haben das mündlich abgelehnt. Ich könnte das ja schriftlich einreichen. Was soll ich denn da schreiben, gibt es einen Paragrafen, auf den ich mich beziehen kann? Ich brauch auch noch so notwendige Mittel für die Wohnung wie eine Waschmaschine, ein Bett, Handtücher, Bettzeug usw. soll ich das in mein Schreiben hineinschreiben und wie mache ich das am besten? Ich währe sehr froh, wenn mir hier jemand in dieser Angelegenheit helfen könnte.
Achja, wenn ich jetzt noch eine schulische Ausbildung machen würde, würde ich da auch geldliche Unterstützung oder Berufsausbildungsbeihilfe oder Wohngeld bekommen?
Ich habe leider keine Ahnung.
Danke für eure Hilfe
Liebe Grüße Paula
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also wenn du nur alg1 beziehst, dann brauchst du nicht zur arge gehen. die sind doch für dich nicht zuständig. die sind für hartz4-bezieher da.
uns wenn du eine schulische ausbildung machen möchtest, dann hast du evt. anspruch auf bafög. hartz4-anspruch gibt es nur wenn du dem arbeitsmarkt mindestens 3 stunden täglich zur verfügung stehst. -
@ Paula 100 - nach abgeschlossener Ausbildung ALG I dann musst Du aber ein sehr gutes Azubi-Einkommen gehabt haben!
Du kannst einen Antrag auf Erstausstattung stellen sofern Du zum ersten Mal eine eigene Haushaltsführung begründest und das ALG I nicht zum täglichen Leben ausreicht, solltest Du mal wegen aufstockender / ergänzender Mittel nach ALG II mit dem Sachbearbeiter sprechen.
Meist kommt die Frage wo Du denn bisher gewohnt hast, Untergekommen bist, und warum dies nicht mehr möglich ist.
Lass Dir nicht einreden das Deine Eltern noch für Deine weitere Versorgung zuständig sind, mit Abschluss der Berufsausbildung ist das ebenso hinfällig wie mit dem erreichen des 25 LJ.
Eine weitere schulische Ausbildung kann man machen, stellt sich die Frage ob Du die Kriterien für BAFög erfüllst, das kannst Du bei der entsprechenden Institution erfragen. In Ausnahmefällen kann wenn BAfög möglich wäre aber dann nicht übernommen wird sogar ein Anspruch auf ALG II bestehen. Aber klär zunächst mal ab was in der gegenwärtigen Sache zu machen ist! Das mit den 3 Stunden dem Arbeitsmarkt täglich zur Verfügung stehen kann bisweilen auch mit einer Nachtarbeit erfüllt sein, Krankenhaus, Nachtwächter - ich weis ja nicht welche Ausbildung Du abgeschlossen hast!
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