Klingt komisch - ist aber so (glaube ich)
Situation: Meine Partnerin und ich (zusammenlebend, nicht verheiratet) bekommen im April unser zweites Kind. Ich bin Student und bekomme momentan 525 Euro BAföG, inklusive Kinderbetreuungszuschlag. Mit der Geburt des zweiten Kindes wird sich die Leistung noch um, ich glaube, ca. 80 Euro erhöhen (Kinderbetreuungszuschlag). Zusätzlich erhalte ich Wohngeld in Höhe von 134 Euro, welches sich wohl mit der Geburt etwas verringern wird. Meine Partnerin wird nach dem Mutterschaftsgeld Elterngeld in Höhe von ca. 630 Euro erhalten. Wir bekommen dann außerdem noch 2 x 184 Euro Kindergeld.
Nun stellen wir uns die Frage, ob wir für die Zeit nach dem Mutterschaftsgeld Kinderzuschlag (max. 2 x 140 Euro) oder ALG2 (für meine Partnerin + Kinder) beantragen und damit den Anspruch auf Kinderzuschlag verlieren.
Kenne mich mit ALG2 nicht sonderlich aus, aber ich habe als Bedarf für Sie und zwei Kinder 789 Euro ausgerechnet. Dann käme wohl noch was für die Unterkunft dazu (Gesamtmiete für uns vier 600 Euro). Allerdings würde doch das Kindergeld angerechnet/abgezogen werden, oder?
Wenn ich das überschlage, bliebe bei Beantragung von ALG2 am Ende weniger übrig (da Kinderzuschlag und Kindergeld wegfällt). Stimmt das so, oder hab ich mich beim ALG2 völlig vertan?
Hoffe hier kann mir jemand weiterhelfen! Wo könnte ich sonst noch nachfragen? Glaube, dass ich weder bei der ARGE noch bei der Familienkasse in diesem Fall gut beraten werde.
Vielen Dank!
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Man bekommt Kinderzuschlag dann, wenn man mit dem Kindergeldzuschlag und Wohngeld nicht noch immer unter dem ALG II-Satz, der bewilligt werden würde, liegt. Dabei kannst du aber deine Partnerin, also die Mutter des/der Kinder und dich nicht unbedingt mehr separat rechnen, sondern ihr werdet beim ALG II - Bezug als Einheit, also als eine BG = Bedarfsgemeinschaft gewertet. Da euer Lebensunterhalt sich aus mehreren verschiedenen Leistungen öffentlicher Träger zusammensetzt, würde ich an deiner Stelle erst einmal die diversen Rechner, die es gibt, wie in dem Fall insbesondere den Kindergeldzuschlags-Rechner nutzen und all eure Daten und Zahlen eingeben, daneben dann ggf. auch den ALG II-Rechner, den Wohngeldrechner und so weiter.
Richtig ist, dass bei ALG II-Bezug der Kinderzuschlag wegfällt; das Kindergeld fällt zwar nicht wirklich weg, wird aber als Einkommen angerechnet. Daneben: Es ist leider oft so, dass man von der/den ARGE(N) nicht gut bzw. gar nicht (eigentlich trifft es das eher) beraten wird. Was den Kinderzuschlag betrifft, so ist dies eine andere Behörde; ich denke nicht, dass es dort auch so ist.
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Hallo, ich bekomme Kinderzuschlag und habe auch gleichzeitig Hartz IV berechnen lassen. Ich habe erfahren wenn man Kinderzuschlag erhält, muss man diesen auch nehmen. Ich denke es lohnt sich trotzdem beides berechnen zu lassen. Beim Kinderzuschlag wird außerdem weder das Kindergeld noch das Wohngeld zugerechnet, anders als beim Hartz IV. Ich persöhnlich habe mit Kinderzuschlag und Wohngeld mehr als mit Hartz IV.
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