Hallo ihr lieben.
also es geht darum,
-mein lebensgefährte hat im februar 2010 seine ausbildung erfolgreich abgeschloßen und am 26. februar gekürzten lohn und BAB erhalten ( knapp 200€).
- sein alg 1 wurde bewilligt bekam vom 24.02 - 28.02.2010 nachgezahlt.
- da sein alg1 aber zu wenig ist bekommt er noch ergänzendes alg2 ab dem 1.3.2010
nun sind wir hier am diskutieren.
da er sein lohn bab am 26 feburar bezog ist er der meinung das er noch alg2 ab den 1.3.2010 noch nachgezahlt bekommt. er spekuliert auf den zuflußprinzip. genauso kam bab auch immer im selben monat zum schluß sogar 1 tag nach der abschlußprüfung
erklärung: da er am 3.9.07 seine ausbildung anfing und alg2 bezog und sein erster lohn am 26.9.07 kam.da er dann für den monat september alg 2 zurück zahlen musste
ich wiederum bin der meinung das er für monat märz nichts mehr bekommt da ja das geld vom lohn und bab was er am 26.februar bekam für monat märz ist so wie es immer war.
erklärung:
wir sind eine bedarfgemeinschaft.sein alg 1 wird ja beim alg2 angerechnet.der neue bewilligungsbescheid läuft ab 1.3.2010 wo er mit berrechnet wird
ich bekam immer 170€ auf mein konto überwiesen die miete ging direkt am vermieter. somit hat er ausgerechnet das noch ein betrag von 356 € für märz laut neuem bescheid offen ist.
wie gesagt nun sind wir hier am diskutieren. wer hat recht mein lebensgefährte oder ich
danke euch schon mal im vorraus