Mein von mir getrennt lebender Sohn (20) leistet monentan Zivildienst. Ab September wird er vorraussichtlich studieren. Im Juni ist sein Zivildienst zu Ende. Muß er sich für die 2 Monate auf dem Arbeitsamt melden?
Desweiteren möchte er in eine WG ziehen und momentan ist die tolle Ausstattung der Wohnung wichtiger als Lage und Preis. Da ich selbständig bin, würde es mich interessieren ob es eine Grenze zur Unterhaltspflicht beim Studium volljähriger Kinder gibt bzw. wie sich der Bedarf eines Studenten errechnet. Ich zahle seit 16 Jahren pünktlich Unterhalt an meinen Sohn jedoch möchte ich ihm im Studium nicht jeden Luxus finanzieren müssen. ( Wohnung, Auto...) Für diesen sollte er sich doch einen Job suchen - allerdings fehlt dazu die Bereitschaft!!!
Wer kann mir dazu Auskunft geben?
Vielen Dank im vorraus