ALG II - Korrekte Berechnung?

  • Hallo zusammen,


    vor paar Tagen habe ich meinen ALG II Antrag abgegeben und die Sachbearbeiterin meinte, dass ich eh nur zwischen 100-120 Euro bekommen werde, was mich leider etwas verwunderte.


    Folgende Details:


    - Lebe mit Freundin (Beziehung) in einer Wohnung - daher eine Bedarfsgemeinschaft. (Sie ist Studentin)
    - Ihre Einkünfte sind - 400 € Unterhaltsgeld (Vater), € 184 Kindergeld und 400 € Minijob = Zusammen 984 Euro
    - Die Wohnung kostet monatlich - 497 € (ist schon Warmmiete) + 89 € Nebenkosten (Strom + Gas)


    Steht mir dann hier wirklich nur 100-120 Euro zu als ALG II Empfänger?


    Viele Grüße


    Hardy

  • ja das stimmt in etwa. rechne mal so: regelsatz für 2 erwachsene sind 646 € und eine angemessene wohnung, im bundesduechschnitt eigentlich so um die 450 €, wären in etwa 1100 € anspruch auf hartz4 bei euch. stom und gas müsstet ihr von den 646 € regelleistung bezahlen, es sei denn, ihr habe eine heizung, die mit strom oder gas befeuert wird.
    und wie schon gesagt, kann es sein, dass ihr aufgefordert werdet, die wohnkosten zu senken. hier in erfurt sind es zb. 498 euro für zwei personen, aber in berlin sind es nur 444 € die für zwei personen als warmmiete übernommen werden.

  • Zitat

    Wow, also 100 Euro sind schon recht wenig... Wir leben hier in Hessen


    habe mal deine alten beiträge gelesen. das problem schleppst du ja nun schon fast zwei jahre mit dir rum. da deine freundin studiert, gehe ich mal davon aus, dass du nicht gerade kurz vor dem rentenalter stehst.
    da gäbe es für dich nämlich noch eine andere möglichkeit an geld zukommen: einfach mal arbeiten gehen.

  • Ich war doch zwischenzeitlich arbeiten bzw. hab ALG I bezogen für 10 Monate. Wieso wirfst du mir vor, ohne mich zu kennen, das ich faul wäre zum Arbeiten? Du weisst doch praktisch 0 über mich.


    Wenn du keine themenbezogenen Antworten hier schreibst, halte dich bitte mit solchen Äusserungen hier fern.

  • Danielo, wie ist das eigentlich, werden bei der Freundin von dem Einkommen wirklich die ganzen 400 Euro aus Minijob angerechnet, gehen da nicht eigentlich 165 Euro ab, die nicht angerechnet werden dürfen? Oder ist dies nicht der Fall, weil sie keine "erwerbsfähige" (da Studentin) Hilfebedürftige ist?


    Das ist das Eine. Und das Andere - die Menschen, die hier Rat suchen, wissen sicher auch, dass "Arbeit" Geld bringt. Vielleicht gibt es Gründe im vorliegenden Fall, vielleicht auch nicht, dafür, dass er nicht arbeitet oder so. Bevor man das so äussert, wie du es tust (und nicht zum ersten Mal), kann man ja eher mal nachfragen, warum die Situation ist, wie sie ist.

  • ok, dann stimmt doch hier keine angedachte Berechnung, weil zu den 100 - 120 Euro dann noch dieser Freibetrag in Höhe von 165 Euro kommt, so dass dann als Leistung der Betrag in Höhe von insgesamt 265 Euro bis 285 Euro herauskommen müßte. Nicht zu verachten sind in dem Fall auch zusätzliche Möglichkeiten, wie GEZ-Befreiung und unter Umständen, wenn es sich rechnet, auch die Befreiung von der Zuzahlung, was Krankenversicherungskosten, also Praxisgebühr, Rezeptgebühren etc. betrifft, oder wie bei mir gerade die Zuzahlung bei längerem Aufenthalt in Reha oder Krankenhaus.


    Hardy01 - hast du das "mitgeschnitten"? Vielleicht geht da doch etwas. Denn deine Freundin muß ja sicherlich auch die üblichen halbjährlichen Studiengebühren und so weiter zahlen.

  • Also die Studiengebühren bezahlt ihr Vater. Ich dachte eigentlich auch, das von ihrem Einkommen dieser Freibetrag noch abgezogen werden muss, aber die Sachbearbeiterin hat mir das mit den 100-120 Euro so selbstverständlich gesagt.


    Denn wie erwähnt, wundere ich mich selbst, wieso hier nicht der Freibetrag von ihr erwähnt wird / wurde. Sobald mein Leistungsbescheid da ist, werd ich die Details hier schreiben. :)