Grundsicherung Kaution Darlehen damals..

  • Hallo an alle,


    2004 hab ich aus finanz. Not Grundsicherung beantragt Darlehen für Kaution einer Wohnung, dieses wurde damals genehmigt. Inszwischen bin ich Hartz 4 (Arbeitslos) und habe nun ein Schreiben in dem man mir anbietet die Teilzahlung zu leisten der Kaution oder eine Forderung in voller Höhe oder angeben weshalb ich keine Zahlung machen kann.


    Frage: Hierzu muss ich meinen aktuellen Besheid angeben´´ von dem ALG II Bezug, kann ich die BG Nr unkenntlich machen, oder muss alles ersichtbar sein?


    Auch der Sachbearbeiter, meine Leistung die ich erhalte etc..?
    Was darf ich unkenntlich machen?


    Gruß


    M.

  • Liebe mina5
    Ganz ehrlich mal. Was ist `n das für`n Quatsch. Du überlegst, denen - weil die das als Möglichkeit andenken - den geforderten Bescheid zu schicken und möchtest alles, was für die, damit sie die Rückzahlung für das Darlehen ggf. zunächst weiterhin "nach hinten verschieben", wichtig ist, schwärzen? Meinst du wirklich, wenn du den Bescheid mit "nur deinem Namen und dem Absender" schickst, die könnten damit etwas anfangen?


    Das ist das Eine. Das Andere ist doch, dass die normalerweise auch schon nur anhand deines Namens interne Möglichkeiten haben oder zumindest im Wege der Amtshilfe, alles einzusehen. Wenn ich hier bei unserer Hotline anrufe, begrüßen die mich schon immer, ohne dass ich überhaupt meinen Namen genannt habe, mit: "Guten Tag, Frau xxx, was kann ich für Sie tun?" Da geht es schon alleine mithilfe der Rufnummer.