Auto Verkauf > Auto Kauf / bzw. Autotausch

  • Hallo,


    als Selbständiger/Kleinunternehmer beziehe ich derzeit ALG II (ca. 300 EUR),
    da mein Einkommen nicht für meinen Lebensunterhalt ausreicht.


    Mein Auto (nicht als Firmenwagen angemeldet), EZ 2000, 130.000 km möchte ich
    für 5.000 EUR verkaufen, was mir ja vom Amt als Einkommen angerechnet wird?


    Mein Vater würde mir sein Auto, EZ 2004, 130.000 km - Zeitwert ca. 8.000 EUR
    für 5.000 EUR verkaufen.


    Der um 3.000 EUR höhere Wert würde mir doch dann als Schenkung angerechnet
    werden? Andernfalls würde ein Kaufvertrag über 8.000 EUR ja voraussetzen,
    dass ich die 3.000 EUR abzahlen kann, was ja nicht der Fall ist.


    Gibt es eine Lösung für mein Problem?


    Vielen Dank im Voraus!


    Tommi

  • Also das mit den Autos ist so eine Sache. Das war seinerzeit auch bei mir (ich glaube) eine der ersten Fragen, die mich hier in das Forum führten. Die Auskünfte waren einerseits, dass das "nur" eine "Umwandlung" von Anlagevermögen ist, die anderen sagten aus, dass das in dem Monat, in dem es zufließt, "Einkommen" ist und angerechnet werden könnte.


    Das was ich jetzt vorschlage, müßte eigentlich funktionieren und ich finde es sicherer als die Auskünfte, die ich zu dem Zeitpunkt erhalten hatte, ist aber dennoch nur ein Tipp:


    1. Möglichkeit
    Du tauschst mit deinem Vater die Autos - warum auch immer - und über die restlichen 3000 € formuliert ihr einen Darlehensvertrag. Niemand kann dir/euch ja vorschreiben, "wann" du das Geld zurückzahlen mußt. Das kann ja in einem Nebensatz festgehalten sein, auch wenn der normalerweise nicht in einen Vertrag gefügt werden muß, dass du beispielsweise die Bezahlung der "zweckgebundenen, dem Autoabkauf dienenden" Darlehenssumme in Höhe von 3000 € vornimmst, sobald es dir möglich ist, oder eben, wenn du wieder einen Job hast, spätestens aber bis zum "..... ". So kommst du nicht über den Betrag von 7500 €, der ein Kfz max. wert sein darf. Der Kfz-Brief muß solange aber auf Namen deines Vaters laufen, die Versicherung nicht. Die läuft auf deinen Namen (bei Bankkrediten wird das ja auch so gehändelt).


    Vielleicht gibt es einen plausiblen Grund, warum ihr ggf. tauschen wollen würdet, ist das eine Auto größer, kleiner oder was auch immer, vielleicht billiger in Kfz-Versicherung oder Verbrauch?


    2. Möglichkeit
    Du gibst deinem Vater dein Auto als "Anzahlung" und den Rest praktizierst du so, wie ich es vorstehend geschrieben habe, also via Darlehensvertrag über 3000 €. Zwar werden die sich "wundern", aber dagegen angehen sollten sie nicht können, auch wenn sie es versuchen sollten, (was ich aber nicht glaube, weil es wirklich plausibel ist). Denn auch dies wird von Autohäusern so gehandhabt. Man kann sein altes Kfz dort lassen und dies wird als Anzahlung für ein neueres, anderes gewertet und der Rest in Raten abgezahlt.


    Gruß - Lirafe

  • Hallo Lirafe,


    vielen Dank für Deine Ausführungen!


    Für einen Tausch gäbe es keinen plausiblen Grund.
    Es handelt sich um denselben Fahrzeugtyp (A3). Der
    Unterschied liegt nur im Baujahr. Außerdem bekommt
    mein Vater den A3 seiner Schwester (Bj. 2007) die
    sich einen neuen A3 anschafft. Deshalb bietet er
    mir die Möglichkeit, seinen A3 zu übernehmen.


    Habe mich gerade mal bei dat.de informiert. Ein
    Zeitwert von 7.000 EUR wäre auch ok. Ich käme somit
    nicht über den Freibetrag von 7.500 EUR.


    Vielleicht kann ich einfach so vorgehen:
    Ich verkaufe mein Auto privat für 5.000 EUR und
    kaufe anschließend das Auto vom Vater für 8.000 EUR
    d.h. 5.000 EUR Anzahlung + 3.000 EUR Darlehen.


    Das sollte doch eigentlich möglich sein?


    Gruß
    Tommi

  • Wie schon ausgeführt in meiner ersten Antwort, gibt es zu dieser Verfahrensweise zwei mögliche Auslegungsmöglichkeiten und die verschiedenen Argen händeln das anscheinend auch nicht immer einheitlich. Die einen werten den Erlös in dem Verkaufsmonat als Einkommen und rechnen es dementsprechend an. Ich selbst habe mich seinerzeit an einen Berater für Sozialleistungsfragen gewendet, der richtig Ahnung hatte und sich "sicher" war ohne wenn und aber, dass der Verkaufserlös Einkommen ist. Andere Forenmitglieder hier haben aber auch schon einmal angedacht, beide Vorgänge (also Verkauf und Neukauf) möglichst in einem Monat zu praktizieren, was aber meiner Meinung nach nichts daran ändern würde, dass diese Art der Auslegung (also Erlös = Einkommen) folgen könnte. Daher dachte ich, dass meine Vorschläge diesbezüglich sicherer seien.


    An deiner Stelle würde ich, da ja alles noch ganz komplett offen ist, ganz wirklich ein Gespräch mit dem für mich zuständigen Sachbearbeiter suchen und konkret nachfragen und bitte, bitte - mir die Antwort dann auch schriftlich geben lassen. Wenn er argwöhnt, warum du das erfragst, kannst du ganz locker sagen, dass du natürlich, wenn das Einkommen ist, dein Auto behälst. (Was du dann aber nicht tun must, denn die von mir aufgezeigte Möglichkeit funktioniert definitiv.)