Hallo,
als Selbständiger/Kleinunternehmer beziehe ich derzeit ALG II (ca. 300 EUR),
da mein Einkommen nicht für meinen Lebensunterhalt ausreicht.
Mein Auto (nicht als Firmenwagen angemeldet), EZ 2000, 130.000 km möchte ich
für 5.000 EUR verkaufen, was mir ja vom Amt als Einkommen angerechnet wird?
Mein Vater würde mir sein Auto, EZ 2004, 130.000 km - Zeitwert ca. 8.000 EUR
für 5.000 EUR verkaufen.
Der um 3.000 EUR höhere Wert würde mir doch dann als Schenkung angerechnet
werden? Andernfalls würde ein Kaufvertrag über 8.000 EUR ja voraussetzen,
dass ich die 3.000 EUR abzahlen kann, was ja nicht der Fall ist.
Gibt es eine Lösung für mein Problem?
Vielen Dank im Voraus!
Tommi