Bafög-Anspruch?

  • Hallo zusammen,


    ich bin 24 Jahre alt und werde im April 25. Ich möchte ab August die 2 Jährige Berufsfachschule für Schiffbetriebstechnik-Assistent besuchen. Dafür muss ich entweder nach Cuxhaven oder Flensburg ziehen, das es in meiner nähe nichts gibt (wohne in Aschaffenburg, Bayern).
    Ich habe bereits eine abgeschlossene Berufsausbildung (die zu Besuch der Berufsfachschule nicht notwendig ist). Habe außerdem im Ausland als Au Pair gearbeitet. Zur Zeit mache ich eine zweite Ausbildung, die ich zugunsten der Schule abrechen würde.
    Nach dem Bafög-Rechner würde ich nichts bekommen da meine Mutter zuviel verdient (alleinerziehend). Mein Vater ist verstorben.
    Hätte ich dennoch einen Anspruch? Falls nicht, gäbe es noch andere Möglichkeiten??


    Würde mich über eine Antwort freuen.


    Grüße


    Corinna

  • Mir fällt dem Grunde nach keine andere Möglichkeit ein. Da bleiben eigentlich nur deine Mutter und ggf. ein dann, also wenn du durch eine Form der Unterhaltszahlung ein Einkommen hättest, zusätzlich zu beantragendes Wohngeld.

  • Erstens,
    das Einkommen deiner Mutter ist für die 2. Ausbildung nicht relevant, da sie dir nicht mehr Unterhaltpflichtig ist. Die Unterhaltspflicht endet mit Abschluss der ersten Berufsqualifizierenden Ausbildung. Leider berechnet das Bafögamt deinen Bafögsatz mit dem anrechenbaren Einkommen deiner Eltern. Das ist so, weil der Unterhaltsanspruch deinerseits gegen deine Eltern grundsätzlich nicht (nur auf verlangen) geprüft wird und damit als bestehend angenommen wird.
    Zweitens,
    bei dem "neuen" Bafög kommt es ganz darauf an, ob und wie deine vorhergehende Ausbildung im Zusammenhang mit deiner geplanten BOS stehen.
    siehe Bafög §7
    lg replay

  • Möglicherweise ist die Unterhaltspflicht deiner Mutter aufgrund der ersten Berufsausbildung erloschen.
    Von wann bis wann war die erste Berufsausbildung und was für ein Beruf war das? Wann hast du die zweite Ausbildung begonnen; was ist das für eine Ausbildung?
    Falls die Unterhaltspflicht der Mutter erloschen ist, kannst du über den "Umweg" eines Antrags auf Vorausleistung nach § 36 BAföG elternunabhängiges Bafög erhalten. Dann wird geprüft, ob die Unterhaltspflicht der Mutter erloschen ist.

  • Dass die Mutter nicht mehr unterhaltsverpflichtet ist, versteht sich wohl von selbst, dennoch gibt es ja Eltern, die ihre Kinder in gewissem Rahmen weiter unterstützen, also beispielsweise mit 350 Euro monatlich, so dass Corona in diesem angedachten Fall dann eben auch Wohngeld beantragen könnte.