Schwanger und beide elternteile unter 25

  • hallo


    also folgendes problem.
    meine schwester ist 18 und schwanger...da ich selbst letztes jahr mit 22 mein baby bekommen hab weiss ich ihr ab der 12. woche mehrbedarf zu steht und ebenfalls eine wohnung wenn das baby da ist, da sie noch bei meinen eltern lebt.aber das gesetz für unter25 jährige nicht auf schwangere kinder im haushalt der eltern angenommen werden darf.


    sie würde dann ebenfalls erstaustattung usw. beantragen.
    und ich würde mit ihr zu mutter-kind-stiftung gehen


    nun aber meine frage...ihr freund, der papa des babys, ist 21. dürfte der dann mit dort einziehen?würde ihm dann auch etwas zu stehen?oder dürfte meine schwester nur allein leistungen beziehen?
    er ist in der ausbildung, hat aber auch schon eine abgeschlossen.
    meine schwester würde ihre ausbildung unterbrechen.


    könnt ihr mir helfen?


    vielen lieben dank

  • Hallo ydnam,


    natürlich darf der Vater des Kindes mit einziehen. Alle zusammen bilden dann eine Bedarfsgemeinschaft. Aus finanzieller Sicht ergäbe sich jedoch eher weniger Geld in der gemeinsamen Kasse als jetzt, da das Einkommen des Freundes Deiner Schwester zum Großteil von den Hartz-IV-Leistungen an Abzug gebracht werden würde.


    vG Berthold

  • Hallo,
    bei mir und meiner freundin ist es ähnlich.


    also die arge ist für auszubildende nicht zuständig, diese können sich ergänzend zum ausbildungsgehalt noch BAB beantragen, die arge trägt keine kosten für sie.
    wie schon gesagt wurde, wären sie mit dem zusammenzug eine bedarfsgemeinschaft.
    bei uns sieht es dort folgendermaßen aus: (freundin ausbildung, schwanger, ich arbeitslos)


    (wird leider nicht als tabelle angezeigt)
    Gesamtbedarf: Antragssteller Partner


    Regelleistung: 323,00 € 323,00 € 00,00 €
    Unterkunft/Heizung: 273,07 € 273,07 € 00,00 €


    Gesamtbedarf: 596,07 € (und das wird auch gezahlt)


    miete wird nur die hälfte anerkannt, also nur mein mietanteil.
    meine freundin verdient 407 € netto + 184 € kindergeld + 150 € BAB und davon wird nichts angerechnet!
    miete liegt bei knapp 558 € warm (inkl. heiz- und wasserkosten)
    das sind jetzt rechnungen aus niedersachen, aber so ungefähr kann man sich das dann vorstellen wie es wohl aussehen wird :)
    vorraussetzung ist aber, dass man sich nicht in ausbildung befindet!


    LG :)

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