Betriebkostenerstattung

  • betriebskostenerstattung für das jahr 2007
    das jobcenter hat 2007 nicht die volle miete übernommen, ich musste aus meinem regelsatz im jahr 07
    ca. 85€ zur miete zuzahlen. jetzt fordert das jobcenter natürlich das guthaben zurück.
    aber wenn die 85€ unberücksichtigt bleiben, hätte ich ja eine kürzung des regelsatzes für das jahr 07?
    zudem unterstellt mir das jobcenter das ich leistungen zu unrecht bezogen habe, was ja nicht stimmt, weil ich das guthaben nie ausbezahlt bekommen habe. das guthaben liegt immer noch auf meinem mietkonto!
    all meine widersprüche wurden abgelehnt! wie soll es nun weiter gehen?
    meine frage, lohnt es sich beim sozialgericht klage einzureichen?


    und jetzt noch eine andere frage:


    seit dem 01.03.2009 wurde die bruttowarmmiete für berlin erhöht
    1-personen-haushalt 378€
    meine wohnung ist 51,7 m2 gross
    meine miete beträgt 369€ und das jobcenter bezahlt 362,63€
    den rest bezahl ich aus meinem regelsatz.
    ist das nun in ordnung?

  • also der erste teil deiner frage interessiert mich auch. habe da aber leider nichts finden können.


    zur übernahme der miete: das jobcenter muss die natürlich die volle miete bezahlen, also innerhalb von diesen 378 €, die in berlin die obergrenze sind. Aber ich tippe mal, dass du warmwasser durch die zentrale Hausanlage beziehst. somit ist die minderung der mietkosten durch die arge berechtigt.