Hallo liebe Community!
Ich habe mal eine Frage, die ich mir im Netz so ohne Weiteres nicht beantworten kann.
Über Bedarfs- oder Lebensgemeinschaften, wo beide Partner Hartz IV Empfänger sind, findet man ja Einiges.
Ich hätte allerdings gerne mal gewusst, wie sich das Ganze verhält, wenn einer der beiden Partner Arbeit hat.
Auf was muss man sich dann einstellen? Gibt es Bemessungsgrenzen oder sowas in der Art?
Hat vielleicht jemand Quellen, wo man sich schlau lesen kann oder hat jemand eine andere Idee, wie man sich da mal rechtlich sicher Rat holen kann, ohne teure Anwaltshonorare bezahlen zu müssen?
Über rechtlich sichere bzw. konstruktive Antworten würde ich mich sehr freuen.
MfG
ice