Lebensgemeinschaft mit einer verdienenden Person

  • Hallo liebe Community!


    Ich habe mal eine Frage, die ich mir im Netz so ohne Weiteres nicht beantworten kann.
    Über Bedarfs- oder Lebensgemeinschaften, wo beide Partner Hartz IV Empfänger sind, findet man ja Einiges.
    Ich hätte allerdings gerne mal gewusst, wie sich das Ganze verhält, wenn einer der beiden Partner Arbeit hat.
    Auf was muss man sich dann einstellen? Gibt es Bemessungsgrenzen oder sowas in der Art?
    Hat vielleicht jemand Quellen, wo man sich schlau lesen kann oder hat jemand eine andere Idee, wie man sich da mal rechtlich sicher Rat holen kann, ohne teure Anwaltshonorare bezahlen zu müssen?
    Über rechtlich sichere bzw. konstruktive Antworten würde ich mich sehr freuen.


    MfG
    ice

  • Vielen Dank für Dein Posting.
    Ich komme allerdings mit dem Rechner nicht so wirklich klar - liegt wohl auch daran, dass ich mich mit solchen Sachen noch nie beschäftigen musste.
    Wenn ich nicht ganz falsch geguckt habe, ist es auf jeden Fall nicht ratsam, zusammen zu ziehen, da doch ne ganze Menge Geld dann fehlt und nicht ausgeglichen werden kann.
    Hast Du evtl. ein paar Tipps für den Rechner parat?


    MfG