Rückzahlung von Hartz4 nach Arbeitsaufnahme

  • >Hallo. ich wäre dankbar, wenn jem. wüsste, ob die Rückzahlung rechtens ist.


    Ich habe am 11. Jan. 2010 eine Arbeitsstelle aufgenommen (Arbeitsvertrag ab 11.Jan 2010), vorher hatte ich ALG II (498€ pro Monat). Das ALG II wurde mir natürlich für Jan. 2010 schon überwiesen; und auch noch für Feb. 2010.
    Nun, heute erhalte ich einen Brief mit einer Rückforderung von 996€ für die Monate Jan und Feb 2010, OBWOHL ich erst ab 11. Jan. gearbeitet habe und mich zu diesem Zeitpunkt dann vom Jobcenter abmeldete.


    Muss ich das Arbeitslosengeld II für den Zeitraum 1.-10.Jan 2010 zurückzahlen, obwohl ich zu diesem Zeitpunkt noch Leistungsempfänger war und keine Arbeit hatte?


    Die meinten, ich hätte eine Überzahlung verursacht, da ich die Änderung in den Verhältnissen zu spät gemeldet hätte, was natürlich nicht stimmt.


    und was mich irriterit ist folgendes:


    "Für den Fall, dass die Leistungen zu erstatten sind, weise ich schon jetzt darauf hin, dass ich beabsichtige, den zu erstattenden Betrag gegen ihren Anspruch auf ALG II nach § 43 SGB II in Höhe von bis zu 30 v.H. der für sie maßgebenden Regelleistung monatlich AUFZURECHNEN."


    Was bedeutet das?


    VLG Celine

  • sofern die erste lohnüberweisung höher war, als euer hartz4-anspruch, ist es nun wirklich so, dass ihr für januar und februar in der tat zurück zahlen müsst. es gilt das zuflussprinzip. und der zufluss des geldes war nun mal noch im januar.

  • nee, nix Pech gehabt! Wurdest Du darüber informiert das für den zu überbrückenden Monat eine Eingliederungsbeihilfe beantragen kannst bzw. musst ?


    Die Sachbearbeiter sind dem Grunde nach verpflichtet, Hilfeersuchende gänzlich und vollständig aufzuklären wenn sie um ALG II ersuchen. genau dieser Punkt wird aber vorsätzlich unterlassen, bisweilen sogar auf Anweisung höherer Dienststellen.


    Hier geht es schlicht weg darum Kosten zu reduzieren. Hat man Dich hinsichtlich der Eingliederungsbeihilfe nicht informiert geh sofort in Widerspruch gegen den Bescheid!


    Notfalls schick mir eine PN

  • Ich habe den Beitrag mit großem Interesse gelesen. Und habe fast das gleiche Problem. Ich habe im November 2010 angefangen zu arbeiten, und für meine Tochter und mich 310€ Harz4 erhalten.
    Am 30.11.2010 habe ich meinen ersten Lohn auf dem Konto gehabt. Nun soll ich die 310€ zurück zahlen. Ich musste aber auch im November von irgendwas leben und habe somit das Geld aufgebraucht.Worauf kann ich mich berufen?
    mein Sachbearbeiter war alles andere als hilfreich, leider.



  • hallo. ich bin aus hartz4 in einen festen job leider ab 15.dezember. habe für dezember und januar noch hartz leistungen erhalten. im dez wurden auch die vom amt reduzierten zusätzlichen heizkosten erstattet. nun fordert das amt die üblichen leistungen für dez und januar plus die erstatteten heizkosten zurück. ob das rechtens ist aber was heiß in deutschland schon recht.

  • zatieni7
    Das Einzige worauf Du Dich berufen kannst, ist, wie Horst schon schreibt, dass der SB versäumt hat, Dich über die Möglichkeit einer Eingliederungshilfe zu informieren, er also seiner Aufklärungspflicht nicht nachgekommen ist.
    Ansonsten gilt das Zuflußprinzip, demnach Du im November zweimal Geld bekommen hast.