ALG1: kein Wohngeld,wenn in WG?

  • Liebe Foren-Mitglieder,


    ich bräuchte mal euren Rat.



    Seit vier Monaten bin ich arbeitslos und erhalte 714 Euro ALGI im Monat. Das ist nicht wirklich viel und ich habe Schwierigkeiten, meinen Lebensunterhalt damit zu bestreiten. Ich wollte deshalb zusätzlich Wohngeld beantragen. Habe gehört, dass das prinzipell möglich sein soll.


    Auf Nachfrage bei der zuständigen "Vergabestelle" (Rathaus meiner Stadt) wurde mir aber mitgeteilt, dass ich keinen Anspruch habe, weil ich in einer WG wohne. Mein Mitbewohner müsse für mich die Miete zahlen.


    Auf Nachfrage beim Arbeitsamt wurde mir dann gesagt, ich könne evtl. bei der ARGE zusätzlich ALGII beantragen statt Wohngeld. Aber auch hier würde mein Mitbewohner für mich einstehen müssen. Das heißt, er müsse auch seine kompletten Vermögensverhältnisse offenbaren.


    Das kann ich aber nicht von meinem Mitbewohner verlangen. Er würde den Teufel tun und die Miete für mich zahlen! Genausowenig würde ich für ihn zahlen wollen! Was kann ich tun? Es muss doch möglich sein, in dieser missliche Zeit der Arbeitslosigkeit seinen Lebensunterhalt bestreiten zu können.


    Zu meiner Situation:
    Ich machte meinen Techniker in Blockform und wurde von meinem ehemaligen Arbeitgeber dafür unbezahlt freigestellt. So habe nur für 8 Monate im Jahr Gehalt bekommen, dieses aber gleichmäßig verteilt auf 12 Monate. Daher der niedrige Anspruch auf ALGI. Da ich also vor meiner Arbeitslosigkeit schon wenig verdient habe, hatte ich mir im Internet einen WG-Partner gesucht.


    Dieser hat auch nur eine 3/4-Stelle und wohnte bisher mit einem ehemaligen Schulfreund zusammen, der nun ausgezogen ist. Dafür bin ich dann eingezogen.


    Wir sind also eine reine Zweckgemeinschaft und teilen uns seit 7 Monaten die Wohnung. Wir teilen uns die Fixkosten (Miete, Strom, Telefon, Internet, Heizkosten) zur Hälfte und haben getrennte Wohn- und Schlafbereiche. Wir teilen uns natürlich Küche und Bad, aber jeder hat seinen eigenen Haushalt.


    Die Miete beträgt 625 Euro warm. Nachdem ich eingezogen bin, hat der Vermieter einen neuen Mietvertrag mit uns abgeschlossen. Wir sind beide als Mieter eingetragen.


    Nur weil wir uns die Wohnung teilen, um über die Runden zu kommen, kann ich doch nicht von ihm verlangen, dass er mich aushält, oder? Wir sind nichtmal besonders gut befreundet... Wie gesagt, ich würde für einen quasi Fremden doch auch nicht bezahlen wollen.


    Wir können uns beide keine eigene Wohnung leisten, kommen aber bisher ganz gut miteinander aus. Aber er würde mich doch rausschmeißen und sich einen anderen Mitbewohner suchen...


    Und wenn ich mir ne eigene Wohnung nehme, dann könnte ich Wohngeld bekommen, aber das wäre dann doch viel teuer als die halbe Miete jetzt. Das ist doch verrückt!


    Da ich bisher bei der Bank Schulden mache, musste ich meinen Mitbwewohner noch nicht mit meinen finanziellen Nöten behelligen. Aber das kann ja auch nicht die Lösung sein.


    Ich fühle mich diskriminiert als WG-Bewohner! Was kann ich tun?

  • Als ALG I-Empfänger steht dir definitiv Wohngeld zu. Stelle möglichst unverzüglich den Antrag, da dir Leistungen nicht ab irgendeinem geführten Telefonat, sondern natürlich erst ab schriftlicher Antragsabgabe gewährt werden, also zählt jeder Tag. Wenn du einen Mietvertrag vorlegen kannst, in dem differenziert erklärt steht, wer welche Räume für wieviel Miete und Nebenkosten hat, müßte das funktionieren. Das ist das Eine. Das Andere: Wenn du später ALG II beziehen (mußt), funktioniert das Ganze ebenso. Man kann dir/euch nicht sofort eine "Partnerschaft" (also dann BG = Bedarfsgemeinschaft) statt einer WG unterstellen. Ein Jahr lang "darf" "man" auf Probe zusammenwohnen, bevor die das einfach so händeln können und auch danach kann man noch Beweis antreten, dass es eben keine BG = Bedarfsgemeinschaft (also Lebensgemeinschaft in "dem" Sinne) ist, sondern wirklich nur eine WG. Dann kämen die unter Umständen "gucken", wie die örtlichen Verhältnisse gestaltet sind und auch, wie man alles sonstige dort in der WG trennt, wie Kühlschrankinhalt und und.

  • Danke für die schnelle Antwort!


    Also sollte es möglich sein... Aber der Typ von der Wohngeldstelle hat ja am Telefon sofort abgewunken! Muss ich wohl mal persönlich hin dann.


    Aber leider haben wir nur einen ganz normalen Mietvertrag, in ihm steht nichts besonderes bezüglich der getrennten Nutzung der Wohnung. mh...

  • Zitat

    Aber der Typ von der Wohngeldstelle hat ja am Telefon sofort abgewunken


    und damit hat er recht. in vielen kommunen geht hartz4 vor wohngeld. das heisst, du musst dein existenzminimum über hartz4 abdecken. beides, wohngeld und hartz4, geht nur bei familien, studenten usw. die zb. durch bafög keinen anspruch auf hartz4 haben. du hättest ggf. einen anspruch auf ergänzendes hartz4. das sind die 359 € regelsatz und die hälfte der warmiete von 625 euro, also 359 € plus 312,50 €. gesamt wären dass also 671,50 €.
    dein alg1 ist derzeit 714 euro. somit ist dein existezenzinium nach sgbII abgedeckt. du kannst nun sicher von von Pontus nach Pilatus laufen, aber ich sehe in deiner derzeitigen lebenssituation keine ansprüche auf sozialleistungen.
    allerdings, auch wenn an dir eine homosexuelle beziehung zu deinem mitbewohner unterstellt, so habt ihr mindestens ein jahr zeit, auf probe zu wohnen. danach steht ihr in der bringepflicht zu beweisen, dass es sich bei euch in der tat nur um eine wohn(zweck)gemeinschaft handelt.